Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 1 - Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang (§§ 3 - 6) |
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) 1Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. 2Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
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Rechtsprechung zu § 5 MarkenG
1.468 Entscheidungen zu § 5 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 26.06.2026 - 2 U 32/25
Markenrechtliche Unterlassungs- und Folgeansprüche; Originäre Entstehung des ...
- OLG Nürnberg, 09.07.2026 - 3 U 428/26
Dringlichkeit, Verfügungsgrund, Unternehmenskennzeichen, Verwechslungsgefahr, ...
- BGH, 04.12.2025 - I ZR 219/24
Kein Werktitelschutz für den Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny"
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 15.06.2023 - 327 O 230/21
Markenrechtsschutz: "MONEYPENNY" als Werktitel und markenmäßige Benutzung
- OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
MONEYPENNY - Werktitelschutz für "MONEYPENNY"
- LG Hamburg, 15.06.2023 - 327 O 230/21
- OLG Hamburg, 13.05.2026 - 3 U 74/24
New York Times kann sich in Deutschland nicht auf Werktitelschutz an "Wordle" ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 18.07.2024 - 327 O 195/23
Wordle - Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Benutzung des Zeichens ...
- LG Hamburg, 18.07.2024 - 327 O 195/23
- BPatG, 18.06.2026 - 30 W (pat) 59/23
- OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20
Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen
- BGH, 26.10.2023 - I ZR 107/22
Unberechtigte Namensanmaßung durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des ...
Querverweise
Auf § 5 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
- Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang
- § 6 (Vorrang und Zeitrang)
- Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
- § 12 (Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang)
Redaktionelle Querverweise zu § 5 MarkenG:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
- Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
- § 15 (Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch)