Markengesetz

   Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31)   
   Abschnitt 5 - Marken als Gegenstand des Vermögens (§§ 27 - 31)   
Gliederung
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§ 31
Angemeldete Marken

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.

Rechtsprechung zu § 31 MarkenG

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