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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50002
OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20 (https://dejure.org/2021,50002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2021 - 6 U 40/20 (https://dejure.org/2021,50002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 6 U 40/20 (https://dejure.org/2021,50002)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Der Schutzumfang hängt demnach von dem Abstand ab, den das Muster vom vorgekannten Formenschatz hält, der durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 28.1.2016 - I ZR 40/14 - Armbanduhr; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II; BGH GRUR 2012, 512 - Kinderwagen I).

    Bei der Prüfung, ob die angegriffene Gestaltung den Schutzumfang des Klagedesigns verletzt, ist auf den Gesamteindruck beider Muster beim informierten Benutzter durch unmittelbaren Vergleich abzustellen (EuGH GRUR 2012, 506 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II).

    Dabei sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede zu berücksichtigen sowie deren Auswirkungen auf den Gesamteidruck gegeneinander abzuwägen (BGH GRUR 2011, 142 - Untersetzer; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Ist der Schutzumfang weit, können selbst größere Gestaltungsunterschiede beim maßgeblichen informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, Urteil vom 28.1.2016 - I ZR 40/14 - Armbanduhr - m.w.N.).

    Der Schutzumfang hängt demnach von dem Abstand ab, den das Muster vom vorgekannten Formenschatz hält, der durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 28.1.2016 - I ZR 40/14 - Armbanduhr; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II; BGH GRUR 2012, 512 - Kinderwagen I).

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    aa) Die Erscheinungsmerkmale eines Designs sind mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EUGH (Urteil vom 8.3.2018 - C-395/16 = GRUR 2018, 612 - DOCERAM/Zentrierstifte) bereits dann ausschließlich technisch bedingt, wenn bei objektiver Beurteilung ihre Funktion der einzige diese Merkmale bestimmende Faktor ist.

    Auf das Bestehen alternativer Gestaltungsmöglichkeiten für die technische Funktion kommt es nicht an (EuGH GRUR 2018, 612 Rn 17-35 - DOCERAM).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Der Schutzumfang hängt demnach von dem Abstand ab, den das Muster vom vorgekannten Formenschatz hält, der durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 28.1.2016 - I ZR 40/14 - Armbanduhr; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II; BGH GRUR 2012, 512 - Kinderwagen I).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    In der Regel prägt eine andere Farbwahl den Gesamteindruck nicht (BGH, Urteil vom 24.3.2011 - I ZR 211/08 = GRUR 2011, 1112 - Schreibgeräte).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Dabei sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede zu berücksichtigen sowie deren Auswirkungen auf den Gesamteidruck gegeneinander abzuwägen (BGH GRUR 2011, 142 - Untersetzer; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Bei der Prüfung, ob die angegriffene Gestaltung den Schutzumfang des Klagedesigns verletzt, ist auf den Gesamteindruck beider Muster beim informierten Benutzter durch unmittelbaren Vergleich abzustellen (EuGH GRUR 2012, 506 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions/ Group Nivelles und EUIPO - Rechtsmittel - Geistiges …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Die Beklagten weisen zu Recht daraufhin, dass zu dem vorbekannten Formenschatz nicht nur Tellerschleifgeräte, sondern alle Schleifgeräte und darüber hinaus auch sämtliche anderen Elektrowerkzeuge sowie Muster aus anderen angrenzenden Produktbereichen gehören (EuGH GRUR 2017, 1244 - Duschabflussrinne).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 40/20
    Es kommt also darauf an, ob die Erscheinungsmerkmale des fraglichen Erzeugnisses bei objektiver Beurteilung nur mit dem Ziel gewählt wurden, dass sie eine bestimmte technische Funktion erfüllen sollen, oder ob auch ästhetische Erwägungen eine Rolle spielten (OLG Frankfurt am Main GRUR 2019, 67 Rn 71 - Penisextensionsvorrichtung).
  • BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21

    Umfang der Prüfung der technischen Funktion eines Gemeinschaftsgeschmackmusters - …

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 6 U 40/20, juris).
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