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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,62045
LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20 (https://dejure.org/2021,62045)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2021 - 4b O 65/20 (https://dejure.org/2021,62045)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2021 - 4b O 65/20 (https://dejure.org/2021,62045)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Rn. 164 Ein Mittel ist dann geeignet, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, wenn dieses im Zusammenhang mit weiteren Elementen in eine Gestaltung gebracht werden kann, die von allen Merkmalen des unter Patentschutz stehenden Gegenstandes (bzw. Verfahrens) Gebrauch macht und damit eine Benutzungshandlung im Sinne von § 9 PatG verwirklicht (vgl. BGH, GRUR 2005, 848 (850) - Antriebsscheibenaufzug).

    Rn. 202 Die Bestimmung des Mittels zur unmittelbaren Patentverletzung kann nicht nach objektiven Maßstäben bemessen werden, sondern hängt von der subjektiven Willensrichtung des Angebotsempfängers oder Belieferten ab: Plant dieser den Einsatz des Mittels für die Benutzung der Erfindung, dann liegt die Bestimmung vor; plant der Angebotsempfänger dies nicht, fehlt es an der Bestimmung des Mittels zur unmittelbaren Patentverletzung (BGH, GRUR 2005, 848 (851) - Antriebsscheibenaufzug).

    Denn die patentfreie und die patentverletzende Verwendungsmöglichkeit schließen sich nicht etwa im Sinne einer Alternativität aus (so bei BGH, GRUR 2005, 848 (853] - Antriebsscheibenaufzug), sondern patentfreie und -verletzende Verwendungsmöglichkeiten bestimmen gemeinsam das "Leistungsspektrum" der beworbenen Maschine.

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Rn. 273 Für die Feststellung der Schadenersatzpflicht genügt es, wenn neben der mittelbaren Patentverletzung dargetan wird, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstanden ist (…BGH, GRUR 2006, 839, Rn. 29 - Deckenheizung; ders., GRUR 2013, 713, Rn. 21 - Fräsverfahren).

    Die erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte aufgrund einer mittelbaren Patentverletzung einen Schaden erlitten hat, ist freilich in der Regel zu bejahen, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene mittelbare Patentverletzung stattgefunden hat (BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 21 - Fräsverfahren).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung ist jedoch nicht erst dann erfüllt, wenn der Abnehmer die Bestimmung zur patentverletzenden Verwendung des Mittels tatsächlich bereits getroffen hat (BGH, GRUR 2006, 839, Rn. 22 - Deckenheizung).

    Rn. 273 Für die Feststellung der Schadenersatzpflicht genügt es, wenn neben der mittelbaren Patentverletzung dargetan wird, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstanden ist (BGH, GRUR 2006, 839, Rn. 29 - Deckenheizung;… ders., GRUR 2013, 713, Rn. 21 - Fräsverfahren).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Rn. 192 Es ist anerkannt, dass sich aus einem Angebot, etwa einem Werbeprospekt, nicht sämtliche Merkmale der geschützten Lehre ergeben müssen und dass die Frage der Patentverletzung in diesen Fällen auch aus außerhalb des Werbemittels liegenden Umständen gewonnen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 (1032) - Kupplung für optische Geräte), wobei ein solcher Umstand insbesondere die tatsächliche Ausgestaltung des mit der Werbung in Bezug genommenen Produkts sein kann (…a.a.O.).

    Rn. 194 Die Kammer lässt in diesem Zusammenhang nicht außer Acht, dass der BGH die Frage aufgeworfen hat (ohne diese abschließend beantwortet zu haben), ob - entgegen der hier vorgenommenen Wertung - ausnahmsweise dann etwas anderes gilt, wenn bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise kein Zweifel bestehen kann, dass die Herstellung und/oder Lieferung des patentgemäßen Erzeugnisses nicht in Betracht kommt (BGH, GRUR 2003, 1031 (1033) - Kupplung für optische Geräte).

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent der erhobenen Nichtigkeitsklage oder dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent der erhobenen Nichtigkeitsklage oder dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Rn. 257 In Bezug auf das Angebot der angegriffenen Ausführungsform ergibt sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen daraus, dass die Beklagte diese Benutzungsart im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit schon vorgenommen hat, weshalb zu vermuten ist, dass sie dieses Verhalten auch in Zukunft wiederholen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.04.2017, Az.: I-2 U 51/16, Rn. 102, zitiert nach BeckRS 2017, 109833).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    In diesem Zusammenhang genügt zunächst - ohne Gegenvortrag des vermeintlichen Verletzers - die konkrete Behauptung, die angegriffene Ausführungsform mache von jedem Merkmal des Patentanspruchs Gebrauch (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2017, Az.: I-2 U 41/12, GRUR-RS 2017, 102029, Rn.104).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    In einem solchen Fall bestehen daher regelmäßig keine Bedenken, die Verurteilung auf Unterlassung auf alle in § 9 (hier: § 10) PatG genannten Benutzungsarten (bei reinen Handelsunternehmen mit Ausnahme der Benutzungsvariante des Herstellens) zu beziehen, auch wenn eine Verletzungshandlung nur für eine dieser Benutzungsarten nachgewiesen wird (vgl. auch BGH, GRUR 1960, 423 (424) - Kreuzbodenventilsäcke).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4b O 65/20
    Rn. 198 Ein Mittel bezieht sich auf ein Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem solchen bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH, GRUR 2004, 758 (761) - Flügelradzähler).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02

    Götterdämmerung

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer …

  • BPatG, 03.05.2022 - 3 Ni 34/20

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

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