Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
Markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen einer Dienstleistung und deren Vermittlung - kanzlei.biz
Ähnlichkeit zwischen medizinischer Dienstleistung und der Vermittlung dieser
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 14 Abs 2 MarkenG ; § 14 Abs 5 MarkenG
Markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen einer Dienstleistung und deren Vermittlung - rechtsportal.de
§ 14 Abs 2 MarkenG ; § 14 Abs 5 MarkenG
Verwechslungsgefahr zweier Marken für kieferorthopädische bzw. medizinische Dienstleistungen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen einer Dienstleistung und deren Vermittlung
Kurzfassungen/Presse (3)
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen einer Dienstleistung und deren Vermittlung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ähnlichkeit von medizinischen Leistungen zur Vermittlung solcher Leistungen im Ausland
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zur Klassenähnlichkeit bei Markenkollision
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - 6 O 48/21
- OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 482
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über den 1, 3-fachen Regelsatz hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war, wohingegen die Schwellengebühr von 1, 3 die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle ist (BGH GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich).Diese Toleranzrechtsprechung ist aber nicht in dem Sinne anwendbar, dass für eine weder umfangreiche noch schwierige, mithin nur durchschnittliche Sache eine den 1, 3-fachen Gebührensatz übersteigende Vergütung verlangt werden kann, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nach Nr. 2300 VV-RVG vorlägen (BGH GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich).
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Grundsätzlich wird eine originär durchschnittliche Kennzeichnungskraft vermutet, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche die Annahme einer geringen oder hohen Kennzeichnungskraft von Haus aus rechtfertigen (BGH GRUR 2020, 870 Rn 41 - INJEKT/INJEX; BGH GRUR 2017, 75 Rn 19 - Wunderbaum II; BGH GRUR 2012, 930 Rn 27 - Bogner B/Barbie B; BGH GRUR 2012, 64 Rn 12 - Malox/Melox-GRY; BGH GRUR 2000, 1031- Carl Link).Marken hingegen, die den gleichen oder einen größeren Abstand zu dem älteren Zeichen wie das angegriffene Zeichen aufweisen, können keine Schwächung bewirken (BeckOK MarkenR/Thalmaier MarkenG, 29. Ed. 1.4.2022, § 14 Rn 295; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering § 9 Rn 187 - unter Hinweis auf BGH GRUR 2012, 930 Rn 40 - Bogner B/Barbie B).
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
(1) Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen, ist umfassend zu prüfen, ob die Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH C-342/97 in GRUR Int 1999, 734 Rn 22 - Lloyd).Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, wie insbesondere die Eigenschaften, welche die Marke von Haus aus besitzt, einschließlich des Umstands, ob sie beschreibende Elemente in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, aufweist, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer ihrer Benutzung, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Anteil der beteiligten Verkehrskreise, der die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (EuGH C-342/97 in GRUR Int 1999, 734 Rn 23 - Lloyd; BGH GRUR 2009, 766 Rn 30 - Stofffähnchen).
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06
Stofffähnchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, wie insbesondere die Eigenschaften, welche die Marke von Haus aus besitzt, einschließlich des Umstands, ob sie beschreibende Elemente in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, aufweist, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer ihrer Benutzung, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Anteil der beteiligten Verkehrskreise, der die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (…EuGH C-342/97 in GRUR Int 1999, 734 Rn 23 - Lloyd; BGH GRUR 2009, 766 Rn 30 - Stofffähnchen).Die Kennzeichnungskraft eines Zeichens kann nachträglich insbesondere durch die Benutzung von Drittzeichen geschwächt werden, wobei der BGH explizit von einem "Ausnahmetatbestand" spricht (BGH GRUR 2009, 766 Rn 32 - Stofffähnchen), der nur ausnahmsweise in Betracht kommt.
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
(2) Ein Zeichen verfügt regelmäßig von Haus aus nur über unterdurchschnittliche bzw. geringe originäre Kennzeichnungskraft, wenn es sich für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff anlehnt (BGH GRUR 2013, 833 Rn 34 - Culinaria/Villa Culinaria; BGH GRUR 2010, 729 Rn 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 1002 Rn 26 - Schuhpark; BGH GRUR 2008, 909 Rn 17 - Pantogast). - BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19
INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Grundsätzlich wird eine originär durchschnittliche Kennzeichnungskraft vermutet, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche die Annahme einer geringen oder hohen Kennzeichnungskraft von Haus aus rechtfertigen (BGH GRUR 2020, 870 Rn 41 - INJEKT/INJEX; BGH GRUR 2017, 75 Rn 19 - Wunderbaum II; BGH GRUR 2012, 930 Rn 27 - Bogner B/Barbie B; BGH GRUR 2012, 64 Rn 12 - Malox/Melox-GRY; BGH GRUR 2000, 1031- Carl Link). - BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15
MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Nach Ansicht des BGH fällt die Verwendung von Bezeichnungen mit beschreibenden Anklängen (d.h. ohne unmittelbare Wortbedeutung) nicht unter die Schutzschranke (BGH GRUR 2017, 520 Rn 42 - MICRO COTTON zur Anwendung des Art. 14 Abs. 1 lit. b UMV). - BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15
Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Grundsätzlich wird eine originär durchschnittliche Kennzeichnungskraft vermutet, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche die Annahme einer geringen oder hohen Kennzeichnungskraft von Haus aus rechtfertigen (BGH GRUR 2020, 870 Rn 41 - INJEKT/INJEX; BGH GRUR 2017, 75 Rn 19 - Wunderbaum II; BGH GRUR 2012, 930 Rn 27 - Bogner B/Barbie B; BGH GRUR 2012, 64 Rn 12 - Malox/Melox-GRY; BGH GRUR 2000, 1031- Carl Link). - BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12
Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2014, 206) können Gebrauchsmuster- oder Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutzsachen nicht allein wegen ihres Gegenstands pauschal als überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig bewertet werden; dies dürfte ebenso für Markensachen gelten. - BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2022 - 6 U 199/21
Grundsätzlich wird eine originär durchschnittliche Kennzeichnungskraft vermutet, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche die Annahme einer geringen oder hohen Kennzeichnungskraft von Haus aus rechtfertigen (BGH GRUR 2020, 870 Rn 41 - INJEKT/INJEX; BGH GRUR 2017, 75 Rn 19 - Wunderbaum II; BGH GRUR 2012, 930 Rn 27 - Bogner B/Barbie B; BGH GRUR 2012, 64 Rn 12 - Malox/Melox-GRY; BGH GRUR 2000, 1031- Carl Link). - BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07
MIXI
- BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05
Schuhpark
- BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05
Pantogast
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06
POST/RegioPost
- BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98
Carl Link; Gesamteindruck einer Marke
- BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88
"alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".