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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 7 U 214/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6428
OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 7 U 214/20 (https://dejure.org/2022,6428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2022 - 7 U 214/20 (https://dejure.org/2022,6428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 7 U 214/20 (https://dejure.org/2022,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Einwand veränderter Umstände gegen eine Vertragsstrafenforderung; Wegfall der Rechtswidrigkeit einer Handlung nach Abschluss eines Unterlassungsvertrages; Unzulässige Rechtsausübung

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wenn sich Rechtslage geändert hat - keine Kündigung erforderlich da Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 7 U 214/20
    Keiner näheren Erörterung bedarf, dass zwischen den Parteien ein Unterlassungsvertrag auch durch die jahrelang verzögerte Annahme des unbefristet erklärten Vertragsangebots zustandekommen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1477, Rdnr. 20).

    Maßgeblich sind dafür die Verhältnisse des Jahres 2018, weil die Vertragsstrafe erst für die ab dem Abschluss des Vertrages in jenem Jahr begangenen Verstöße gefordert werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1477, Rdnr. 20;… NJW 2018, 155, Rdnr. 17).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 7 U 214/20
    Maßgeblich sind dafür die Verhältnisse des Jahres 2018, weil die Vertragsstrafe erst für die ab dem Abschluss des Vertrages in jenem Jahr begangenen Verstöße gefordert werden kann (…vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1477, Rdnr. 20; NJW 2018, 155, Rdnr. 17).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 7 U 214/20
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betrieb nicht ausgelastet ist und deshalb ansonsten ungenutzte Kapazitäten für die notwendige Reparatur genutzt werden können (vgl. BGH, NJW 2014, 1376, Rdnr. 11).
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