Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 GOZ, § 5 UWG, § 3a UWG
Kein Verstoß gegne Marktverhaltensregelung § 9 GOZ bei Anpreisung eines Gewinnanteils für Leistungen eines Praxislabors (CEREC) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 9 GOZ ; § 5 UWG ; § 3a UWG
Kein Verstoß gegen Marktverhaltensregelung § 9 GOZ bei Anpreisung eines Gewinnanteils für Leistungen eines Praxislabors (CEREC) - rechtsportal.de
§ 9 GOZ ; § 5 UWG ; § 3a UWG
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Systems zur Restauration von Zahndefekten mit der Möglichkeit der Kalkulation einer Gewinnmarge
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 15.03.2021 - 18 O 33/20
- OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 60/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21
Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BGH GRUR 2017, 1281 Rn 40 - Großhandelszuschläge).Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung allerdings nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit der objektivierten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die durch eine objektive Auslegung allein nicht ausgeräumt werden können (BGH GRUR 2017, 1281 Rn 40 - Großhandelszuschläge).
- LG Darmstadt, 15.03.2021 - 18 O 33/20
Abrechnung nach § 9 Abs. 1 GOZ bei Betrieb eines eigenen Praxislabors
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21
die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 15.3.2021, Aktenzeichen 18 O 33/20 , kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen,.die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 15.3.2021, Aktenzeichen 18 O 33/20 , kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen,.
- OLG Koblenz, 23.09.2004 - 10 U 90/04
Abrechnung von Zahnersatzkosten gegenüber der privaten Krankenversicherung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21
Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin für ihre Rechtsauffassung auch auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 23.9.2004 - 10 U 90/04. - OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 168/96
Keine "Luxusbehandlung" bei Zahnersatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21
Der Begriff der "angemessenen Kosten" kann auch so ausgelegt werden, dass er einen maßvollen, betriebswirtschaftlichen Maßstäben entsprechenden, kalkulatorischen Gewinnanteil umfasst (vgl. OLG Köln, OLGR 1999, 2, 4/5 = VersR 1999, 302).
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