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   OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20   

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https://dejure.org/2022,9288
OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20 (https://dejure.org/2022,9288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2022 - 6 U 165/20 (https://dejure.org/2022,9288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2022 - 6 U 165/20 (https://dejure.org/2022,9288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 15 UMV, § 24 MarkenG
    Zulässiges Überkleben einer Marke mit einer neuen PZN auf der Verpackung eines Medizinproduktes (URGO II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 15 UMV; § 24 MarkenG
    Zulässiges Überkleben einer Marke mit einer neuen PZN auf der Verpackung eines Medizinproduktes (URGO II)

  • rechtsportal.de

    Art 15 UMV; § 24 MarkenG
    Verletzung einer Marke durch Überkleben mit der neuen PZN eines parallelimportierten Medizinprodukts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20
    Gleichwohl ist der Widerspruch des Markeninhabers gegen das Umpacken, der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, nur dann zulässig, wenn die Ausübung des Rechts durch den Markeninhaber keine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 S. 2 AEUV darstellt (EuGH, Urteil vom 17.5.2018 - C-642/16, Rn 25 - Debrisoft).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch weder aus der Rechtsprechung des EuGH (EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft) noch des BGH (GRUR 2019, 515, Rn 22 - Debrisoft II), dass jede Überdeckung der Marke zwangsläufig dazu führt, dass eine Erschöpfung ausgeschlossen ist.

    Bei dieser Sachlage liegt insbesondere kein Fall vor, in welchem im Sinne der Debrisoft-Entscheidung des EuGH "die Marke verdeckt" wird (EuGH GRUR 2018, 736 Rn 35 - Debrisoft; vgl. schon OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 426 Rn 26).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 165/15

    Anwendung der unionsrechtlichen Grundsätze der Erschöpfung des Markenrechts im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20
    Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH ausgesprochen, dass es sich bei dem Anbringen eines Aufklebers auf der Originalverpackung eines Medizinproduktes nicht um ein Umpacken im Sinne seiner Besprechung handele, weil die Verpackung nicht verändert und die ursprüngliche Aufmachung der Verpackung nicht anders beeinträchtigt worden sei als durch das Anbringen eines kleinen Aufklebers auf einem unbedruckten Teil der ungeöffneten Verpackung, der die Marke nicht verdeckte und den Parallelimporteur unter Angabe seiner Kontaktdaten, eine Strichcodes und einer PZN als Verantwortlichen für das Inverkehrbringen ausweist (BGH, Urteil vom 11.10.2018 - I ZR 165/15, Rn 22 - Debrisoft II).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch weder aus der Rechtsprechung des EuGH (EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft) noch des BGH (GRUR 2019, 515, Rn 22 - Debrisoft II), dass jede Überdeckung der Marke zwangsläufig dazu führt, dass eine Erschöpfung ausgeschlossen ist.

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20
    Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umverpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (OLG Frankfurt am Main PharmR 2017, 304, Rn 6; EuGH GRUR 2007, 586, Rn 36, 37 - Boehringer Ingelheim - Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20
    Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umverpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (OLG Frankfurt am Main PharmR 2017, 304, Rn 6; EuGH GRUR 2007, 586, Rn 36, 37 - Boehringer Ingelheim - Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20
    Bei dieser Sachlage liegt insbesondere kein Fall vor, in welchem im Sinne der Debrisoft-Entscheidung des EuGH "die Marke verdeckt" wird (EuGH GRUR 2018, 736 Rn 35 - Debrisoft; vgl. schon OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 426 Rn 26).
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