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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24892
ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das sittenwidrige Arbeitsverhältnis beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    RBB - Kündigung Juristischer Direktorin rechtens

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung Juristische Direktorin RBB

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigung der Juristischen Direktorin des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Etwas Anderes kann aber gelten, wenn es um die Kenntnis von Handlungen geht, die der Vertreter im kollusiven Zusammenwirken mit dem Arbeitnehmer gegen die Interessen der Gesellschaft vorgenommen hat (BAG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 -, juris, Rn. 48 f.).

    Dies gilt auch für Umstände, die einen neuen Kündigungsvorwurf oder den Verdacht eines solchen begründen (BAG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 -, juris, Rn. 46).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Bis zur Lossagung der Beklagten mit Schreiben vom 02.12.2022 ist dieses in Funktion gesetzte Arbeitsverhältnis trotz der ihm anhaftenden Mängel wie ein fehlerfrei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis zu behandeln (siehe dazu BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Zwar hat das BVerfG mit Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16, juris, Rn. 63 ff.) die Ausgestaltung des V auch zuletzt als im Grundsatz verfassungsgemäß angesehen.
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für …

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Liegt demgegenüber kein besonders grobes, sondern nur ein auffälliges Missverhältnis vor, kommt die Anwendung des § 138 Absatz 1 BGB in Betracht, wenn weitere Umstände hinzutreten, die in Verbindung mit dem auffälligen Missverhältnis den Vorwurf der sittenwidrigen Übervorteilung begründen (BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12 -, juris, Rn. 16).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris, Rn. 16 f.).
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Er muss die Umstände schildern, aus denen sich ergibt, wann und wodurch er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat (BAG, Urteil vom 05.05.2022 - 2 AZR 483/21 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Insofern ist der Dienstherr nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (Urteil vom 06.03.2007 - 2 BvR 556/04 -, juris, Rn. 64).
  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft …

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    aa) Ein Rechtsgeschäft ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sittenwidrig im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB, wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH, Urteil vom 16.07.2019 - II ZR 426/17 -, juris, Rn. 24).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Dieser Umstand rechtfertigt dabei aber auch die Anlegung eines strengeren als des üblicherweise für Arbeitnehmer im Rahmen der Abwägung geltenden Maßstabs (siehe dazu auch BAG, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -, juris, Rn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2024 - 7 Sa 1125/23

    Nichtigkeit Arbeitsverhältnis - Sittenwidrigkeit -Wirksamkeit außerordentliche …

    Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird - unter Zurückweisung der jeweiligen Berufungen im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023 - 22 Ca 13070/22 und 22 Ca 6024/23 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023 - 22 Ca 13070/22 und 22 Ca 6024/23 - teilweise abzuändern und die Klägerin und Widerbeklagte zu verurteilen, an die Beklagte und Widerklägerin einen weiteren Betrag in Höhe von ... EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils ... EUR brutto jeweils ab dem Monatsersten der Monate Mai 2018 bis Januar 2021 sowie aus jeweils ... EUR brutto ab dem 01. August 2021 bis zum 24. Mai 2023, 01. September 2021 bis zum 24. Mai 2023, 01. Oktober 2021 bis zum 24. Mai 2023, 01. November 2021 bis zum 24. Mai 2023, 01. Dezember 2021 bis zum 24. Mai 2023, sowie aus jeweils ... EUR brutto ab dem 01. Januar 2022, 01. Februar 2022, 01. März 2022, 01. April 2022, 01. Mai 2022, 01. Juni 2022, 01. Juli 2022 und 01. August 2022 zu zahlen;.

  • ArbG Berlin, 27.01.2026 - 22 Ca 10849/25
    Dieser Umstand würde an sich sogar die Anlegung eines strengeren als des hier im Rahmen der Abwägung angelegten Maßstabs rechtfertigen (siehe dazu auch BAG…, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -, juris, Rn. 31 sowie Urteil der Kammer vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22 -, juris, Rn. 190).
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