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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,47729
LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22 (https://dejure.org/2023,47729)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2023 - 12 S 24/22 (https://dejure.org/2023,47729)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2023 - 12 S 24/22 (https://dejure.org/2023,47729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Urheberrecht bei Veröffentlichung von Bildern einer Fototapete

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Rn. 30 Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Köln (Urteil vom 18.08.2022, AZ. 14 O 350/21) nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heißt, dass für den Verkauf der Fototapete keine Übertragung eines Nutzungsrechts erforderlich sei und sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete erstrecke.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Köln im Urteil vom 18.08.2022 (AZ. 14 O 350/21) hat es deshalb nicht nahegelegen, einen entsprechenden Passus in die Rechnung aufzunehmen und dafür einen höheren Preis zu zahlen.

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Gleichwohl ist der vom BGH in der Entscheidung "Q" (GRUR 2001, 51) postulierte Rechtsgedanke nach Auffassung des Gerichts auch auf die hiesige Konstellation zu übertragen.

    Für diese Rechtsauffassung spricht im Übrigen auch der in § 17 Abs. 2 zum UrhG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Ware zurücktreten muss (vgl. BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).

    Rn. 32 Neben der Üblichkeit muss sich der Urheber der weitreichenden stillschweigenden Einräumung bewusst gewesen sein (vgl. BGH GRUR 2004, 938, 939).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Danach hat sich der Urheber mit dem Vertrieb seiner Werke als Fototapete ohne Angaben jeglicher einschränkender Zusätze hinsichtlich der erlaubten Verwertungshandlungen, mit der Wiedergabe der Fototapeten auf Internetseiten einverstanden erklärt (vgl. ähnlich BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Rn. 36 Ein Berechtigter, der eine Fototapete ohne Einschränkungen vertreibt, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH GRUR 2008, 245 - Drucker und Plotter).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Auch wenn sich der Vertragszweck wegen seiner urheberschützenden Funktion aus Sicht des Urhebers bestimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 248, 251), ist der objektive Empfängerhorizont zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Rn. 24 Die Darlegungs- und Beweislast für eine Einräumung bzw. den Umfang und die Reichweite eines Nutzungsrechts trägt die Beklagte als Verwerter (vgl. BGH GRUR 1996, 121, 123).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Rn. 37 Auch ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Änderung urheberrechtlich geschützter Bauwerke der sich aus dem Zusammentreffen der Belange des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits ergebende Konflikt durch eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen gelöst wird (BGHZ 62, 331, 334 = GRUR 1974, 675 - Schulerweiterung; BGH, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73

    Schulerweiterung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Rn. 37 Auch ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Änderung urheberrechtlich geschützter Bauwerke der sich aus dem Zusammentreffen der Belange des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits ergebende Konflikt durch eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen gelöst wird (BGHZ 62, 331, 334 = GRUR 1974, 675 - Schulerweiterung; BGH, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2014 - 4 U 208/12

    Urheberrechtsverletzung: Stillschweigende Einräumung des Nutzungsrechts an …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2023 - 12 S 24/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).
  • AG Düsseldorf, 13.12.2022 - 13 C 62/22
  • BGH, 11.09.2024 - I ZR 140/23

    Coffee - Einwilligung hinsichtlich Urheberrechtseingriff für übliche Nutzungen …

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (LG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2023 - 12 S 24/22, juris).
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