Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - I-20 U 91/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- prigge-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 ; UWG § 3
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung im geschäftlichen Verkehr mit Bewertungen von Verbrauchern zu Zwecken der Verkaufsförderung für Rechtsdienstleistungen in sozialen Medien zu werben
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Fake-Bewertungen sind wettbewerbswidrig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
"Like" zu Facebook-Bewertung ohne Hinweis auf fehlende Prüfung der Authentizität ist wettbewerbswidrig / Fake-Bewertungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fake-Bewertungen: Anwalt darf sich nicht auf Mandatsgeheimnis berufen
Sonstiges
- prigge-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Auch ein Anwalt darf keine Bewertungen fälschen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.06.2023 - 14c O 145/22
- OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - I-20 U 91/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1043
- MDR 2024, 657
- GRUR 2024, 547
- MMR 2024, 340
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Denn die Entscheidung stand - auch wenn dies vom Landgericht nicht beachtet wurde - unter der auflösenden Bedingung, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird (siehe dazu BGH, Urteil vom 19. Januar 2001, Az.: V ZR 437/99, NJW 2001, 1127 - 1130;… Rimmelspacher, in: Münchener-Kommentar, ZPO, 6. Auflage, § 528 Rn. 43 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19
Zweitmarkt für Lebensversicherungen - Wettbewerbsverstoß: Auslegung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Rn. 30 a. In Bezug auf die - insoweit allein maßgebliche - konkrete geschäftliche Handlung ist ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen als Anbietern dann gegeben, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endabnehmerkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2022, 729, 731 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen II; GRUR 2021, 497 Rn. 15 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen I). - BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Darin liegt eine Anschließung des Klägers im Sinne des § 524 Abs. 1 Satz 1 ZPO; die Bezeichnung als Anschlussberufung ist nicht nötig (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 1989, Az.: V ZR 143/87, NJW 1990, 447 - 450).
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 128/21
Zweitmarkt für Lebensversicherungen II - Anspruchsberechtigung von Mitbewerbern …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Rn. 30 a. In Bezug auf die - insoweit allein maßgebliche - konkrete geschäftliche Handlung ist ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen als Anbietern dann gegeben, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endabnehmerkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2022, 729, 731 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen II;… GRUR 2021, 497 Rn. 15 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen I). - OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
Urheberrechtsverletzung im Internet: Täterschaftliche Haftung des Betreibers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2013 (Az.: 4 W 78/13) geht fehl. - OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23
Rn. 21 Die zulässige Anschlussberufung des Klägers ist begründet mit der Folge, dass die Berufung des Beklagten gegenstandslos geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. April 2015, Az.: I-20 U 9/14, GRUR-RS 2016, 17779).
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