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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19947
BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23 (https://dejure.org/2025,19947)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2025 - VI R 12/23 (https://dejure.org/2025,19947)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2025 - VI R 12/23 (https://dejure.org/2025,19947)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3, EStG § 9 Abs 4a S 12, EStG § 9 Abs 6, UntSt/RKVereinfG, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016, EStG VZ 2017, EStG VZ 2018
    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • rechtsinformationen.bund.de

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3 EStG 2009 vom 20.02.2013, § 9 Abs 4a S 12 EStG 2009, § 9 Abs 6 EStG 2009, UntSt/RKVereinfG, EStG VZ 2014
    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes, § ... 9 Abs. 4a Satz 12 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 6 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • rechtsportal.de

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 ; FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Wohnungsüberlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2574
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.01.2023 - VI R 39/19

    Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten …

    Auszug aus BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23
    Sie ist allerdings im Hinblick auf die nunmehr gesetzlich geforderte finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung zu ergänzen (s. Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 14, m.w.N.).

    Den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung müssen diese Räumlichkeiten jedoch nicht genügen (Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 16, m.w.N.).

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Ehepartner, Lebensgefährte oder --wie vorliegend-- ein sonstiger Familienangehöriger (hier: die Eltern des Klägers) Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist und diese dem Steuerpflichtigen (unentgeltlich) zur Nutzung überlässt (vgl. Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 17, m.w.N.).

    Die elterliche Wohnung kann in einem dieser häufigen Fälle zwar, auch wenn das Kind am Beschäftigungsort eine Unterkunft bezogen hat, wie bisher der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein, sie ist aber kein von dem Kind unterhaltener eigener Hausstand (Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 19, m.w.N.).

    Der Umstand, dass es sich hierbei um eine (bloße) Nutzungsüberlassung und nicht um ein Mietverhältnis handelt, steht dem --anders als das FG meint-- nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 17, m.w.N.).

    Ob die vom Kläger bewohnte Wohnung im Obergeschoss gegenüber der von den Eltern bewohnten Wohnung im Erdgeschoss baulich abgeschlossen ist, ist für das Vorliegen eines eigenen Hausstands ebenfalls unerheblich (vgl. Senatsurteil vom 12.01.2023 - VI R 39/19, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747, Rz 16, 30).

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die …

    Auszug aus BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23
    Hat der Steuerpflichtige dagegen schon etwa im Rahmen einer gefestigten Beziehung oder Ehe andernorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass er einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er wieder eine Wohnung im Haus seiner Eltern bezieht (Senatsurteil vom 28.03.2012 - VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, Rz 14).

    Wird der Haushalt in einer Wohnung geführt, die --wie ausgeführt-- nach Größe und Ausstattung ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften gestattet, ist regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen Hausstands auszugehen (Senatsurteil vom 28.03.2012 - VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, Rz 14).

    Rn. 26 c) Zwar sind auch in einem solchen Fall die persönlichen Lebensumstände, Alter und Personenstand des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen und damit --wie oben ausgeführt-- auch, dass ein junger Steuerpflichtiger, der nach Schulabschluss gerade eine Ausbildung begonnen hat, regelmäßig noch eher in den Haushalt seiner Eltern eingegliedert ist, wenn er im Haus der Eltern wohnt, selbst wenn er dort auch eigene Räume zur Verfügung hat (Senatsurteil vom 28.03.2012 - VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, Rz 14).

  • FG München, 01.03.2023 - 1 K 2311/20

    Kein eigener Hausstand des volljährigen Sohnes während einer zweiten …

    Auszug aus BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 01.03.2023 - 1 K 2311/20 aufgehoben.

    das Urteil des FG München vom 01.03.2023 - 1 K 2311/20 und die Einspruchsentscheidung vom 25.09.2020 aufzuheben sowie die Einkommensteuerbescheide 2014 bis 2016 jeweils vom 29.05.2018 und die Einkommensteuerbescheide für 2017 bis 2018 jeweils vom 24.08.2020 dahingehend zu ändern, dass weitere Werbungskosten für 2014 in Höhe von … EUR, für 2015 in Höhe von … EUR, für 2016 in Höhe von … EUR, für 2017 in Höhe von … EUR sowie für 2018 in Höhe von … EUR bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Auszug aus BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23
    Hierzu gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen in Zweitausbildung wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (Senatsurteil vom 14.05.2020 - VI R 3/18, BFHE 269, 486, BStBl II 2021, 302, Rz 21).
  • BFH, 24.10.2024 - VI R 7/22

    Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner …

    Auszug aus BFH, 29.04.2025 - VI R 12/23
    Dass die Aufwendungen zumindest für die eigene Zweitausbildung regelmäßig nicht auf unbeachtlichen privaten Motiven gründen, nimmt auch § 9 Abs. 6 EStG zum Ausgangspunkt (Senatsurteil vom 24.10.2024 - VI R 7/22, BFHE 286, 441, BStBl II 2025, 354, Rz 11, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2026 - 16 K 16113/25

    Doppelte Haushaltsführung: Finanzielle Beteiligung und Mitbestimmung der …

    Rn. 78 Schließlich fehlt es an der gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG notwendigen finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung (vgl. BFH, Urteil vom 12. Januar 2023 - VI R 39/19 -, BFHE 279, 396, BStBl II 2023, 747 und BFH, Urteil vom 29. April 2025 - VI R 12/23 -, BFHE 289, 308, BStBl II 2025, 892).
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