Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Betrieb eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen, freiwillige Zahlungen von Lesern
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
18 Abs. 1 Nr. 1 EStG §
Freiwillige Zahlungen von Lesern, Internetblog - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Freiwillige Zahlungen von Lesern; Internetblog; Betrieb eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen - rechtsportal.de
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Freiwillige Zahlungen von Lesern; Internetblog; Betrieb eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Journalismus oder Spendensammlung: Steuerlichen Einordnung von Blog-Einnahmen
- IWW (Kurzinformation)
Einkünftequalifikation | Betrieb eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Spenden oder Einkommen? Blogger muss Einnahmen versteuern
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betreiben eines Internetblogs als selbständige journalistische Tätigkeit - Zahlungen von Lesern des Internetblogs als Betriebseinnahmen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12
Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Die Vorbildung kann deshalb allenfalls als Beweisanzeichen gewertet werden (BFH, Urteil vom 16. September 2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217, juris Rn. 24).Dabei gehört es zum Wesen der selbständig ausgeübten journalistischen Tätigkeit, dass der Journalist sich mit den Ergebnissen seiner Arbeit unmittelbar oder mittelbar über ein Medium (Zeitung, Zeitschrift, Film, Rundfunk, Fernsehen oder Internet) schriftlich oder mündlich an die Öffentlichkeit wendet und damit an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien (u.a. Fernsehen) mitwirkt (vgl. nur BFH, Urteil vom 16. September 2014 - VIII R 5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217, juris Rn. 25 m. V. a. weitere BFH-Rechtsprechung).
- FG Niedersachsen, 15.12.1978 - V (IV) 109/73
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Im Falle von freiwilligen Leistungen wird in der Rechtsprechung ein Leistungsaustausch angenommen, wenn zwischen den gegenseitigen Leistungen eine innere Verknüpfung gegeben ist in dem Sinne, dass die Zahlungen davon abhängig sind oder geleistet werden, weil der Leistende die von ihm erwartete Tätigkeit entwickelt hat (Finanzgericht (FG) Niedersachsen, Urteil vom 15. Dezember 1978 - V (IV) 109/73, EFG 1979, 184, juris Rn. 16, m. V. a. Reichsfinanzhof vom 19. Juli 1935 - V 500/34, RStBl 1935, 1152; vom 24. August 1938 - V 306/37, RStBl 1938, 903, zu Spenden an einen Missionar).Die Tätigkeit des Klägers ist mithin unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Dezember 1978 - V (IV) 109/73, EFG 1979, 184) auf einen Leistungsaustausch gerichtet und er beteiligt sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
- BFH, 18.12.2014 - VI R 21/13
Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen bei Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Rn. 60 1. Nachträglich werden Tatsachen oder Beweismittel bekannt, wenn deren Kenntnis nach dem Zeitpunkt erlangt wird, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist (BFH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - VI R 21/13, BFHE 248, 116, BStBl II 2017, 4, juris Rn. 18).
- BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Dabei gilt für jede Stelle innerhalb der Behörde das als bekannt, was sich aus dem Inhalt der von ihr geführten Akten ergibt, ohne dass es auf die individuelle Kenntnis des Bearbeiters ankommt (BFH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588). - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Totalgewinn in diesem Sinne ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751). - BFH, 16.09.2015 - X R 43/12
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Dieses Merkmal dient dazu, solche Tätigkeiten auszuklammern, die zwar in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, aber nicht auf Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind, wobei neben Sach- und Dienstleistungen auch geistige und andere immaterielle Leistungen Gegenstand gewerblicher Tätigkeit sein können (BFH, Urteil vom 16. September 2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, juris Rn. 18; BFH…, Urteil vom 7. November 2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686, juris Rn. 28, zu Preisgeldern aus Turnierpokerspielen). - BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03
Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Rn. 26 Gemäß Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ((BFH), Urteile vom 14. März 2006 - VIII R 60/03 und vom 30. November 2016 - VIII R 41/14) komme es für die Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs nicht auf die zivilrechtliche Grundlage der Leistung an. - BFH, 07.11.2018 - X R 34/16
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Dieses Merkmal dient dazu, solche Tätigkeiten auszuklammern, die zwar in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, aber nicht auf Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind, wobei neben Sach- und Dienstleistungen auch geistige und andere immaterielle Leistungen Gegenstand gewerblicher Tätigkeit sein können (BFH…, Urteil vom 16. September 2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, juris Rn. 18; BFH, Urteil vom 7. November 2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686, juris Rn. 28, zu Preisgeldern aus Turnierpokerspielen). - BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98
Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Die Rechtsprechung verneine dies grundsätzlich für das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerstellen und Einkommensteuer-Veranlagungsstellen (BFH vom 14. Januar 1998 - II R 9/97, BStBl II 1998, 371; vom 17. November 1998 - VIII R 24/98, BStBl II 1999, 223). - BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05
Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 14 K 14067/24
Selbständige Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein in Satz 2 der Norm genannter freier Beruf, der selbständig und nachhaltig mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238, juris Rn. 46;… Wacker in: Schmidt, EStG, 44. Aufl. 2025, § 18 Rn. 5;… Wernsmann/Meickmann in: Kirchhof/Kube/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz Kommentar, 334. Lieferung, 5/2023, § 18 EStG Rn. B 2). - BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
- BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf …
- BFH, 27.05.2009 - X R 62/06
Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz - …
- BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14
Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen - …
- BFH, 14.01.1998 - II R 9/97
Neue Tatsachen bei der Erbschaftsteuer
- RFH, 19.07.1935 - V A 500/34
- BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U
Gewerbesteuerpflicht der Bezirksstellenleiter des Nordwest-Lotto - Gesichtspunkte …
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