Rechtsprechung
| VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25 |
Volltextveröffentlichung
- Verfassungsgerichtshof BW
Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten, reiseunfähigen und in Berlin wohnhaften Klägerin in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen Ablehnung ihres Antrags auf Durchführung einer Videoverhandlung
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
VerfGH rüffelt Amtsrichter: Zu bequem, um Videoverhandlung für Schwerbehinderte zu ermöglichen?
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Videoverhandlung für Schwerbehinderte abgelehnt - Wohl eher keine Lust als keine passende Technik
- baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten, reiseunfähigen und in Berlin wohnhaften Klägerin in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen Ablehnung ihres Antrags auf Durchführung einer Videoverhandlung
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Videoverhandlung als Instrument gleichberechtigter Teilhabe für schwerbehinderte und reiseunfähige Menschen am gerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 10.06.2025 - 4 C 1830/22
- LG Freiburg, 02.09.2025 - 3 T 81/25
- AG Freiburg, 16.09.2025 - 4 C 1830/22
- VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Papierfundstellen
- NJW 2026, 444
- MDR 2026, 357 (S,K)
- MDR 2026, 392
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Rn. 4 In einer Ladungsverfügung vom 13. Mai 2024, mit der eine mündliche Verhandlung auf den 1. August 2024 terminiert wurde, führte der zuständige Richter nach Angabe der Beschwerdeführerin aus: "Eine Verhandlung nach § 128a ZPO findet nicht statt, weil das Amtsgericht über keine Videotechnik verfügt, die sicher ein faires Verfahren garantiert (vgl. BVerfG NJW 2024, 891, Rdnr. 8 ff.).(…) Auch nach aktueller Kenntnis des Richters verfügt das Amtsgericht Freiburg über keine Videotechnik, die den (strengen) Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2024, 891ff) an ein faires Verfahren genügt, weil das zum Einsatz kommende Weitwinkelobjektiv insbesondere bei der Positionierung der Beteiligten in vier verschiedenen Bereichen des Gerichtssaals (Richter, zwei Parteivertreter, ein Zeuge) nicht annähernd in der Lage ist, die Gesichter der Anwesenden zu übertragen.
Dieser führte in der einen Satz umfassenden Begründung aus: "Für eine Verhandlung nach § 128a ZPO eignet sich das Verfahren wegen der Beweisaufnahme nicht, weil das Amtsgericht über keine Videotechnik verfügt, die die gleichzeitige Übertragung der Mimik des Richters und des Zeugen ermöglicht und dadurch ein faires Verfahren garantiert (vgl. BVerfG NJW 2024, 891, Rn. 8ff).".
Dabei hätte gerade die vom Amtsgericht in Bezug genommene Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anlass gegeben, sich mit der Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren und dem Schutzgehalt der Verfahrensnorm von § 128a ZPO im konkreten Fall auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23 -, Juris Rn. 9) und nicht die Implikationen des konkreten Falles scheinbar gänzlich unbeachtet zu lassen.
- BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Rn. 26 Bei der Anwendung und Auslegung von verfahrensrechtlichen Vorschriften müssen die Gerichte danach der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung tragen, dass deren Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 -, Juris Rn. 6).Offen blieb dabei, ob der Richter bei der Frage, was das Recht auf ein faires Verfahren gebietet, das berechtigte Interesse der behinderten Beschwerdeführerin, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen und ihr folgen zu können, selbst wenn dies mit einem besonderen Aufwand verbunden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 -, Juris Rn. 8), berücksichtigt hat.
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Es genügt insoweit, wenn dessen Beseitigung aus anderen Gründen erreicht werden kann, also die Möglichkeit besteht oder bestand, ohne Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 9.11.2017 - 1 BvR 1489/16 -, Juris Rn. 16 m.w.N.).Ein Beschwerdeführer muss deshalb auch sämtliche behördliche oder gerichtliche Abhilfe- bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten nutzen, mit denen (nur) mittelbar die gerügte Grundrechtsverletzung verhindert oder behoben werden kann (VerfGH NRW…, Beschluss vom 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… vgl. sinngemäß auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.8.2010 - 1 BvR 2002/10 -, Juris Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 9.11.2017 - 1 BvR 1489/16 -, Juris Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2020 - 1 BvR 1070/19 -, Juris Rn. 8).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2006 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307, 317 f., Juris Rn. 32;… Beschluss vom 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, BVerfGE 128, 282, 306, Juris Rn. 52). - BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14.10.2006 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307, 317 f., Juris Rn. 32; Beschluss vom 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, BVerfGE 128, 282, 306, Juris Rn. 52). - BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, 302 f., Juris Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341, 357, Juris Rn. 55;… Beschluss des Ersten Senats vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08 u.a. -, BVerfGE 128, 138, 156, Juris Rn. 54). - BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08
Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, 302 f., Juris Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341, 357, Juris Rn. 55; Beschluss des Ersten Senats vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08 u.a. -, BVerfGE 128, 138, 156, Juris Rn. 54). - VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18
Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Rn. 17 a) Nach dem in § 55 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 -, Juris Rn. 27 m.w.N.). - BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, 302 f., Juris Rn. 67; Beschluss des Ersten Senats vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341, 357, Juris Rn. 55;… Beschluss des Ersten Senats vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08 u.a. -, BVerfGE 128, 138, 156, Juris Rn. 54). - BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.8.2020 - VIII ARZ 2/20 -, BGHZ 226, 350, 361, Juris Rn. 34; BGH…, Beschluss vom 18.2.2014 - VIII ZR 271/13 -, Juris Rn. 7; jeweils m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung …
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
- BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem …
- BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit …
- BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13
Befangenheit eines Richters bei Entscheidung über ein Rechtsmittel vor Eingang …
- BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 2002/10
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 130a Abs 1a SGB 5 …
- BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 1070/19
Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert ggf Inanspruchnahme …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 1 VB 75/17
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