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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41578
OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24 (https://dejure.org/2025,41578)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2025 - 4 U 187/24 (https://dejure.org/2025,41578)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2025 - 4 U 187/24 (https://dejure.org/2025,41578)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2026, 13
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 33, juris).

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 34, juris).

    Allerdings kann auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 35, juris).

    Rn. 92 Eine schematische Bestimmung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsanspruchs auf der Grundlage eines Mehrfachen der für die bereits geschehene Nutzung anzusetzenden fiktiven Lizenzgebühr trägt dabei weder der unterschiedlichen Funktion von Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch Rechnung, noch ist sie mit dem bei jeder Wertbestimmung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachtenden Gebot der Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in Einklang zu bringen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 38, juris).

    Neben der - je nach Art des verletzten Rechts - in Betracht zu ziehenden Beeinträchtigung verschiedener Verwertungsarten können auch Faktoren wie die Aktualität und Popularität des Werkes, dessen künftige Nutzung durch den Unterlassungsschuldner unterbunden werden soll, von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 40, juris).

  • BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23

    Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Die Umstände, die im Rahmen des § 8c Abs. 1 UWG n.F. (§ 8 Abs. 4 UWG a.F.) einen Rechtsmissbrauch begründen, können auch im Rahmen der Prüfung des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB herangezogen werden (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 8, juris).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 9, juris).

    Dabei obliegt es ihm insbesondere, zur Klärung der in seiner Sphäre liegenden und dem Anspruchsgegner nicht bekannten Umstände vorzutragen (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 12, juris).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Zustand, also die personelle Verflechtung des Geschäftsführers der Klägerin und des Klägervertreters in der Gxxx - Gxxx für kxxx Axxx- und exxx Vxxx mbH bereits zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen behaupteten Verletzungshandlungen und Abmahnungen vorgelegen hat (aus Anlage K35, LGA ergibt sich die Eintragung des Klägervertreters zum 26.01.2023 als Mitgeschäftsführer), da jedenfalls entscheidend ist, ob das Verhalten des Abmahnenden vor, bei oder nach der Abmahnung den Schluss rechtfertigt, dass die Geltendmachung des Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt und einen Rechtsmissbrauch begründen (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 129/19

    Urheberrecht: Indizien für Rechtsmissbrauch bei anwaltlicher Abmahnung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Sie können daher unter Berücksichtigung der zwischen den beiden Rechtsgebieten bestehenden Unterschiede grundsätzlich auch für das Urheberrecht fruchtbar gemacht werden (BGH GRUR 2020, 1087, Rn. 15, beck-online).

    Das ist etwa der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, allein um Gebühreneinnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu erzielen (BGH GRUR 2020, 1087 Rn. 16, beck-online).

    Insoweit bleibt es dabei, dass auch für urheberrechtliche Ansprüche das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB gilt (BGH, Versäumnisurteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 129/19 -, Rn. 15, juris).

    (1) Rn. 77 Ein Indiz für Rechtsmissbrauch ist - wie aufgezeigt - zudem, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, allein um Gebühreneinnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu erzielen (BGH GRUR 2020, 1087 Rn. 16, beck-online).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Rn. 63 Zwar hat der BGH entschieden, dass eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage führt (BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 106/10 -, Rn. 12).

    Hätte eine missbräuchliche Abmahnung zur Folge, dass der Verletzte seine Ansprüche auch nicht mehr gerichtlich geltend machen könnte und eine nachfolgende Klage unzulässig wäre, müsste er die Rechtsverletzung endgültig hinnehmen (BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 106/10 -, Rn. 17 f., juris - Ferienluxuswohnung).

  • KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch durch die Geltendmachung ähnlich gelagerter …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Rn. 75 Ist es dem Anspruchsberechtigten möglich und zumutbar, mehrere gleichartige oder ähnlich gelagerte Ansprüche mit einem Klageantrag oder einer Abmahnung geltend zu machen, so kann es ein Indiz für einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Abmahnungen ausspricht oder Klagen neben- oder nacheinander erhebt bzw. stellt (KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 5 U 69/19 -, Rn. 38 juris - dort: gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris: dort: Verfolgung kerngleicher oder auch ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße).

    Dies gilt auch für die auf den Unterlassungsanspruch aufbauenden Nebenansprüche (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 5 U 69/19 -, Rn. 99, juris).

  • OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; OLG Hamm Urt. v. 11.7.2013 - 4 U 34/13, BeckRS 2013, 14847, beck-online).

    Denn für eine solche kurze Frist bestand hinsichtlich des Zahlungsanspruchs keine Veranlassung (vgl. OLG Hamm Urt. v. 11.7.2013 - 4 U 34/13, BeckRS 2013, 14847, beck-online - dort sechs Tage).

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Rn. 75 Ist es dem Anspruchsberechtigten möglich und zumutbar, mehrere gleichartige oder ähnlich gelagerte Ansprüche mit einem Klageantrag oder einer Abmahnung geltend zu machen, so kann es ein Indiz für einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Abmahnungen ausspricht oder Klagen neben- oder nacheinander erhebt bzw. stellt (KG Berlin…, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 5 U 69/19 -, Rn. 38 juris - dort: gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße; BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris: dort: Verfolgung kerngleicher oder auch ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte;… OLG Hamm Urt. v. 11.7.2013 - 4 U 34/13, BeckRS 2013, 14847, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Dies gilt selbst dann, wenn man - was hier im Ergebnis offengelassen werden kann - der Auffassung folgt, wonach an einen Rechtsmissbrauch i.S.d. § 242 BGB grundsätzlich etwas höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG a.F. zu stellen sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 U 104/10 -, Rn. 115, juris m.w.N. - auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 14/07

    Keine Wahrung der Textform durch Speichermöglichkeit einer im Internet …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 187/24
    Rn. 76 In der Rechtsprechung wurde ebenso als Indiz für einen Rechtsmissbrauch eine enge personelle Verflechtung zwischen dem Abmahnenden und dem beauftragten Anwalt angenommen (OLG Naumburg Urt. v. 13.7.2007 - 10 U 14/07, BeckRS 2007, 19553 Rn. 26, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19

    Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf …

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 41/20

    Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis …

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