Rechtsprechung
| FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Für die Beteiligungsquote i.S.v. § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG ist bei einer Personengesellschaft auf die dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsausgaben: nicht abziehbar - Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F
- BFH - IV R 6/25 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BFH, 27.11.2024 - I R 21/22
Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Rn. 19 Die Auffassung der Klägerin werde durch das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, gestützt.Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Klägerin stütze das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, nicht deren Auffassung.
des Begriffes des "Steuerpflichtigen", sind die Ausführungen in dem Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, im Streitfall nicht zu berücksichtigen; ebenso wenig ist im Hinblick auf das gegen dieses Urteil laufende Revisionsverfahren vor dem BFH I R 21/22 das hiesige Verfahren auszusetzen.
- FG Münster, 06.04.2022 - 13 K 3550/19
Steuerliche Berücksichtigung der Abschreibung einer Forderung gegenüber einer …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Rn. 19 Die Auffassung der Klägerin werde durch das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, gestützt.Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Klägerin stütze das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, nicht deren Auffassung.
des Begriffes des "Steuerpflichtigen", sind die Ausführungen in dem Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, im Streitfall nicht zu berücksichtigen; ebenso wenig ist im Hinblick auf das gegen dieses Urteil laufende Revisionsverfahren vor dem BFH I R 21/22 das hiesige Verfahren auszusetzen.
- BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Da § 3 Nr. 40 EStG Einnahmen zu 40% steuerfrei stellt, führt die korrespondierende Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, grds. zu einer konsequenten Umsetzung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens, also zur anteiligen Steuerfreistellung von Einkunftsteilen (BFH, Urteile vom 06.02.2020 IV R 5/18, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris;… Desens in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Desens in: Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/ KStG, 327. Lieferung, 8/2024, § 3c EStG Rn. 9).Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris).
- BFH, 20.10.2004 - I R 11/03
Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen - …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Rn. 41 Ausgaben i.S.d. § 3c EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, lägen nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 vor; Abs. 1 erfasst daher nicht nur Aufwendungen, bei denen durch Leistung Geld- oder Geldeswert abgeflossen sind, sondern auch buchmäßigen Aufwand, wie beispielsweise Teilwertabschreibungen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 30).Rn. 42 Einnahmen i.S.d. § 3c EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 31).
- BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79
Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte - …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Rn. 41 Ausgaben i.S.d. § 3c EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, lägen nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 vor; Abs. 1 erfasst daher nicht nur Aufwendungen, bei denen durch Leistung Geld- oder Geldeswert abgeflossen sind, sondern auch buchmäßigen Aufwand, wie beispielsweise Teilwertabschreibungen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 30).Dabei greift § 3c Abs. 1 EStG bereits ein, wenn steuerfreie Einnahmen zwar gegenwärtig noch nicht vorliegen, sondern erst zukünftig erwartet werden (BFH, Urteile vom 01.12.1987 IX R 104/83, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris).
- BFH, 25.07.2019 - IV R 47/16
Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren - …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris). - BFH, 06.02.2020 - IV R 5/18
Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Da § 3 Nr. 40 EStG Einnahmen zu 40% steuerfrei stellt, führt die korrespondierende Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, grds. zu einer konsequenten Umsetzung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens, also zur anteiligen Steuerfreistellung von Einkunftsteilen (BFH, Urteile vom 06.02.2020 IV R 5/18, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris;… Desens in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Desens in: Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/ KStG, 327. Lieferung, 8/2024, § 3c EStG Rn. 9). - BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris). - BFH, 16.11.2023 - IV R 26/20
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Rn. 36 Diese Feststellung, die sich nach Berücksichtigung des Abzugsverbots "netto" ergeben, ist verfahrensrechtlich zulässig (dazu und zum Folgenden BFH, Urteil vom 16.11.2023 IV R 26/20 juris). - BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten …
Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
Dabei greift § 3c Abs. 1 EStG bereits ein, wenn steuerfreie Einnahmen zwar gegenwärtig noch nicht vorliegen, sondern erst zukünftig erwartet werden (BFH, Urteile vom 01.12.1987 IX R 104/83, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris).
Redaktioneller Hinweis
Die Revision zum BFH wurde zurückgenommen.
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