Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4993
FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F (https://dejure.org/2025,4993)
FG Münster, Entscheidung vom 28.01.2025 - 2 K 3123/21 F (https://dejure.org/2025,4993)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Januar 2025 - 2 K 3123/21 F (https://dejure.org/2025,4993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,4993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Beteiligungsquote i.S.v. § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG ist bei einer Personengesellschaft auf die dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsausgaben: nicht abziehbar - Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.11.2024 - I R 21/22

    Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Rn. 19 Die Auffassung der Klägerin werde durch das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, gestützt.

    Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Klägerin stütze das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, nicht deren Auffassung.

    des Begriffes des "Steuerpflichtigen", sind die Ausführungen in dem Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, im Streitfall nicht zu berücksichtigen; ebenso wenig ist im Hinblick auf das gegen dieses Urteil laufende Revisionsverfahren vor dem BFH I R 21/22 das hiesige Verfahren auszusetzen.

  • FG Münster, 06.04.2022 - 13 K 3550/19

    Steuerliche Berücksichtigung der Abschreibung einer Forderung gegenüber einer …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Rn. 19 Die Auffassung der Klägerin werde durch das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, gestützt.

    Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Klägerin stütze das Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, Revision anhängig unter BFH I R 21/22, nicht deren Auffassung.

    des Begriffes des "Steuerpflichtigen", sind die Ausführungen in dem Urteil des FG Münster vom 06.04.2022, 13 K 3550/19, im Streitfall nicht zu berücksichtigen; ebenso wenig ist im Hinblick auf das gegen dieses Urteil laufende Revisionsverfahren vor dem BFH I R 21/22 das hiesige Verfahren auszusetzen.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Da § 3 Nr. 40 EStG Einnahmen zu 40% steuerfrei stellt, führt die korrespondierende Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, grds. zu einer konsequenten Umsetzung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens, also zur anteiligen Steuerfreistellung von Einkunftsteilen (BFH, Urteile vom 06.02.2020 IV R 5/18, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris;… Desens in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Desens in: Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/ KStG, 327. Lieferung, 8/2024, § 3c EStG Rn. 9).

    Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris).

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen - …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Rn. 41 Ausgaben i.S.d. § 3c EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, lägen nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 vor; Abs. 1 erfasst daher nicht nur Aufwendungen, bei denen durch Leistung Geld- oder Geldeswert abgeflossen sind, sondern auch buchmäßigen Aufwand, wie beispielsweise Teilwertabschreibungen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 30).

    Rn. 42 Einnahmen i.S.d. § 3c EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 31).

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte - …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Rn. 41 Ausgaben i.S.d. § 3c EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, lägen nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 vor; Abs. 1 erfasst daher nicht nur Aufwendungen, bei denen durch Leistung Geld- oder Geldeswert abgeflossen sind, sondern auch buchmäßigen Aufwand, wie beispielsweise Teilwertabschreibungen (BFH, Urteile vom 20.10.2004 I R 11/03, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris;… Desens, a.a.O., § 3c EStG Rn. 30).

    Dabei greift § 3c Abs. 1 EStG bereits ein, wenn steuerfreie Einnahmen zwar gegenwärtig noch nicht vorliegen, sondern erst zukünftig erwartet werden (BFH, Urteile vom 01.12.1987 IX R 104/83, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris).

  • BFH, 25.07.2019 - IV R 47/16

    Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren - …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris).
  • BFH, 06.02.2020 - IV R 5/18

    Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Da § 3 Nr. 40 EStG Einnahmen zu 40% steuerfrei stellt, führt die korrespondierende Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, grds. zu einer konsequenten Umsetzung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens, also zur anteiligen Steuerfreistellung von Einkunftsteilen (BFH, Urteile vom 06.02.2020 IV R 5/18, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris;… Desens in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Desens in: Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/ KStG, 327. Lieferung, 8/2024, § 3c EStG Rn. 9).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Die Anwendung des Teilabzugsverbots setzt nicht voraus, dass tatsächlich nach § 3 Nr. 40 EStG anteilig steuerfrei gestellte Einnahmen erzielt worden sind; vielmehr ist die Absicht zur Erzielung solcher Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen ausreichend (BFH, Urteile vom 25.07.2019 IV R 47/16, juris; vom 14.07.2009 IX R 8/09, juris; vom 25.06.2009 IX R 42/08, juris).
  • BFH, 16.11.2023 - IV R 26/20

    Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Rn. 36 Diese Feststellung, die sich nach Berücksichtigung des Abzugsverbots "netto" ergeben, ist verfahrensrechtlich zulässig (dazu und zum Folgenden BFH, Urteil vom 16.11.2023 IV R 26/20 juris).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten …

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2025 - 2 K 3123/21
    Dabei greift § 3c Abs. 1 EStG bereits ein, wenn steuerfreie Einnahmen zwar gegenwärtig noch nicht vorliegen, sondern erst zukünftig erwartet werden (BFH, Urteile vom 01.12.1987 IX R 104/83, juris; vom 28.04.1983 IV R 122/79, juris).

Redaktioneller Hinweis

  • Die Revision zum BFH wurde zurückgenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Münster
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht