Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 2069 BGB
Testamentauslegung im Hinblick auf stillschweigende Berufung eines Ersatzerben für zum Erben eingesetzten entfernteren Verwandten
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 24.02.2022 - 4 VI 1054/22
- OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Insoweit sei auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen, nämlich KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2020, 6 W 58/19 und grundlegend OLG München, Beschluss vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16 sowie ergänzend auch auf: BayObLG, Beschluss vom 08.08.2003, 1Z BR 16/03 (hier jeweils juris), zu verweisen.Auch das Oberlandesgericht München ist in dem Beschluss vom 26.04.2017 zu 31 Wx 378/16 (juris Tz. 17) davon ausgegangen, dass die Feststellung einer stillschweigenden Ersatzberufung eines Abkömmlings des eingesetzten Erben im Wege der (ergänzenden) Auslegung zu erfolgen hat, wobei zunächst zu klären ist, ob der Erblasser die Möglichkeit des Vorversterbens des eingesetzten Erben bedacht hat (…vgl. OLG München, a. a. O., Tz. 21).
(aa) Für die Einsetzung als jeweils Erster eines Stammes kann zwar ein bedeutsames Indiz sein, dass ein Erblasser die jeweiligen Stämme der gesetzlichen Erbfolge folgend gleichmäßig bedenkt, sich also überwiegend von formalen Kriterien leiten lässt und nicht von dem persönlichen Verhältnis zu den bedachten Personen, wobei es auf die Vorstellungen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.09.2025, 3 W 149/24, Tz. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2021; 3 Wx 132/20, Tz. 7; OLG München, Beschlüsse vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16, Tz. 25 und vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; jeweils juris).
- OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15
Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
(b) Entgegen der Auffassung der Beschwerde und mit dem Nachlassgericht spricht zudem mehr dafür, dass die Erblasserin ihre vier eingesetzten Neffen jeweils persönlich bedenken wollte und nicht etwa als Erste ihres jeweiligen Stammes, was für eine Ersatzberufung von deren Abkömmlingen sprechen würde (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 05.07.1972, IV ZR 125/70, Tz. 44; OLG München, Beschluss vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; beide juris).(aa) Für die Einsetzung als jeweils Erster eines Stammes kann zwar ein bedeutsames Indiz sein, dass ein Erblasser die jeweiligen Stämme der gesetzlichen Erbfolge folgend gleichmäßig bedenkt, sich also überwiegend von formalen Kriterien leiten lässt und nicht von dem persönlichen Verhältnis zu den bedachten Personen, wobei es auf die Vorstellungen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.09.2025, 3 W 149/24, Tz. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2021; 3 Wx 132/20, Tz. 7; OLG München, Beschlüsse vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16, Tz. 25 und vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; jeweils juris).
- OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Er hat im Hinblick auf seine Rechtsauffassung auf die von ihm bereits bezeichneten obergerichtlichen Entscheidungen sowie auf einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vom 03.09.2012, 21 W 81/12 , hier nach juris) zur Frage "Anwachsung oder Ersatzerbe" verwiesen.Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in dem Beschluss vom 03.09.2012 zu 21 W 81/12 (juris Tz. 17 f.) die vorgenannten Auslegungsgrundsätze angewendet.
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
(1) Zwar findet die Vermutungsvorschrift des § 2069 BGB, nach der bei einer Zuwendung an einen Abkömmling im Zweifel gilt, dass der Erblasser für den Fall des Wegfalls des Abkömmlings dessen Abkömmlinge insoweit bedacht hat, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden, für die Einsetzung anderer dem Erblasser nahestehender Personen nach ganz überwiegender Auffassung (u. a. BGH, Urteil vom 05.07.1972, IV ZR 125/70, Tz. 43; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000, 1Z BR 181/99, Tz. 14; OLG München, Beschluss vom 06.07.2006, 31 Wx 35/06, Tz. 16; KG, Beschluss vom 26.03.2021, 6 W 1/21, Tz. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2025, 10 W 40/25, Tz. 41; jeweils juris;… Leipold in Münchener Kommentar BGB, 9. Aufl., § 2069 BGB, Rn. 37) keine entsprechende Anwendung.(b) Entgegen der Auffassung der Beschwerde und mit dem Nachlassgericht spricht zudem mehr dafür, dass die Erblasserin ihre vier eingesetzten Neffen jeweils persönlich bedenken wollte und nicht etwa als Erste ihres jeweiligen Stammes, was für eine Ersatzberufung von deren Abkömmlingen sprechen würde (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 05.07.1972, IV ZR 125/70, Tz. 44; OLG München, Beschluss vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; beide juris).
- BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Insoweit sei auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen, nämlich KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2020, 6 W 58/19 und grundlegend OLG München, Beschluss vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16 sowie ergänzend auch auf: BayObLG, Beschluss vom 08.08.2003, 1Z BR 16/03 (hier jeweils juris), zu verweisen.Schließlich hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 08.08.2003 zu 1Z BR 16/03 (juris Tz. 13) erkannt, dass bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung vor Feststellung der Anwachsung im Wege der gegebenenfalls ergänzenden Testamentsauslegung zu prüfen und festzustellen ist, ob Ersatzerben bestimmt sind.
- KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19
Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Insoweit sei auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen, nämlich KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2020, 6 W 58/19 und grundlegend OLG München, Beschluss vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16 sowie ergänzend auch auf: BayObLG, Beschluss vom 08.08.2003, 1Z BR 16/03 (hier jeweils juris), zu verweisen.Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 17.01.2020 zu 6 W 58/19 (juris Tz. 11) ausgeführt, dass die Annahme einer schlüssigen Ersatzberufung des Abkömmlings eines entfernteren Verwandten des Erblassers der richterlichen Feststellung und Auslegung überlassen ist.
- OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Wx 132/20
Zur Auslegung eines notariellen Testaments hinsichtlich Anwachsung oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
(aa) Für die Einsetzung als jeweils Erster eines Stammes kann zwar ein bedeutsames Indiz sein, dass ein Erblasser die jeweiligen Stämme der gesetzlichen Erbfolge folgend gleichmäßig bedenkt, sich also überwiegend von formalen Kriterien leiten lässt und nicht von dem persönlichen Verhältnis zu den bedachten Personen, wobei es auf die Vorstellungen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.09.2025, 3 W 149/24, Tz. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2021; 3 Wx 132/20, Tz. 7; OLG München, Beschlüsse vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16, Tz. 25 und vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; jeweils juris). - OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 3 W 149/24
Regelung der Erbfolge im Falle des Versterbens eines im Testament benannten Erben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
(aa) Für die Einsetzung als jeweils Erster eines Stammes kann zwar ein bedeutsames Indiz sein, dass ein Erblasser die jeweiligen Stämme der gesetzlichen Erbfolge folgend gleichmäßig bedenkt, sich also überwiegend von formalen Kriterien leiten lässt und nicht von dem persönlichen Verhältnis zu den bedachten Personen, wobei es auf die Vorstellungen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.09.2025, 3 W 149/24, Tz. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2021; 3 Wx 132/20, Tz. 7; OLG München, Beschlüsse vom 26.04.2017, 31 Wx 378/16, Tz. 25 und vom 25.07.2016, 31 Wx 156/15, Tz. 14; jeweils juris). - BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16
Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Hat der Erblasser einen bestimmten, tatsächlich eingetretenen Fall nicht bedacht und deshalb nicht geregelt, so kommt auch eine ergänzende Auslegung des Testaments in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2017, IV ZB 15/16. Juris Tz. 14). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Nach § 2084, § 133 BGB ist aber nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils juris;… Weidlich in Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 1). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06
Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin …
- OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
- BayObLG, 27.12.1990 - BReg. 1a Z 55/90
Einsetzung der gesetzlichen Erben als testamentarische Erben; Erbfolge nach …
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben …
- OLG Naumburg, 18.01.1995 - 5 W 89/94
Testamentsauslegung bei Vorversterben eines eingesetzten Erben
- BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83
Widersprüchlichkeit eines Urteils im Hinblick auf eine festzustellende Erbfolge; …
- KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für …
- OLG Hamm, 19.03.2025 - 10 W 40/25
- OLG Hamburg, 25.07.1988 - 2 W 66/87
Ergänzende Auslegung eines Testaments; Frage eines die Auslegung ausschließenden …
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