Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)   
   Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)   
Gliederung
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§ 133 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html)
§ 133 BGB
§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html)
§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 133
Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

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