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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,55656
LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23 (https://dejure.org/2025,55656)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2025 - 8 O 278/23 (https://dejure.org/2025,55656)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2025 - 8 O 278/23 (https://dejure.org/2025,55656)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23
    In einem solchen Fall kann der Geschädigte den den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 -, Rn. 8, juris).

    Nach dieser Rechtsprechung muss der Geschädigte in einem solchen Fall allerdings darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen kein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - zugänglich war (BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23
    Rn. 34 Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-)Verschulden trifft, sind dadurch anfallende Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger aufgrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit oder wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt unangemessen, mithin nicht erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sind (vgl. BGH Urteile vom 26. April 2022 = NJW 2022, 2840 Rdn. 12; vom 29. Oktober 1974 = BGHZ 63, 182, 186, juris Rdn. 12).
  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz; …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23
    Rn. 34 Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-)Verschulden trifft, sind dadurch anfallende Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger aufgrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit oder wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt unangemessen, mithin nicht erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sind (vgl. BGH Urteile vom 26. April 2022 = NJW 2022, 2840 Rdn. 12; vom 29. Oktober 1974 = BGHZ 63, 182, 186, juris Rdn. 12).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.07.2025 - 8 O 278/23
    Rn. 48 Die einseitige Erledigungserklärung stellt eine Klageänderung dahingehend dar, dass das Gericht über die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Wege der Feststellung zu entscheiden hat (ganz h. M., vgl. nur BGH, Urteil vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07 in NJW 2008, 2580, beck-online;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 22. Aufl. 2025, ZPO § 91a Rn. 28 f, beck-online: Gewohnheitsrecht;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 56. Ed. 1.3.2025, ZPO § 91a Rn. 47, beck-online).
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