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Rechtsprechung
   KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26, 1 W 104/16 - 1 W 256/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,11070
KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26, 1 W 104/16 - 1 W 256/26 (https://dejure.org/2026,11070)
KG, Entscheidung vom 16.04.2026 - 1 W 103/26, 1 W 104/16 - 1 W 256/26 (https://dejure.org/2026,11070)
KG, Entscheidung vom 16. April 2026 - 1 W 103/26, 1 W 104/16 - 1 W 256/26 (https://dejure.org/2026,11070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 4 S 1 WoEigG, § 7 Abs 3 S 2 WoEigG, § 10 Abs 1 S 2 WoEigG, § 10 Abs 3 S 1 WoEigG, § 47 WoEigG
    Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 7 Abs. 3 Satz 2, § 10 Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 3 Satz 2, 3
    Grundsätzlich zulässige nachträglich grundbuchliche Eintragung ("Richtigstellung") der in Gemeinschaftsordnung vereinbarten Haftung des Sondernachfolgers nach dem 1. 1. 2026

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alt-Haftungsklauseln: Eintragung trotz Fristablaufs?

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Richtigstellung von Alt-Haftungsklauseln im Grundbuch auch nach Fristablauf zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2026, 459
  • FGPrax 2026, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2021 - V ZR 44/21

    Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und …

    Auszug aus KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26
    In diesen Ausnahmefällen kann die Eintragung - zur Entlastung des Grundbuchs und zur Vermeidung einer Überfüllung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2021 - V ZR 44/21, NJW-RR 2022, 594, 595, Rn. 11;… Abramenko in Jennißen, WEG, 8. Aufl. 2024, § 7 Rn. 26) - durch eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung ersetzt werden.

    Ist dies nicht zugelassen, wirkt eine unzulässige Bezugnahme nicht als Eintragung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2021 - V ZR 44/21, NJW-RR 2022, 594, 596, Rn. 14).

    Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben hat zur Folge, dass ein einzutragendes Recht materiell-rechtlich nicht entstehen kann und eine unzulässige Eintragung im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2021 - V ZR 44/21, NJW-RR 2022, 594, 596, Rn. 14;… MüKOBGB/Lettmaier, BGB, § 874 Rn. 22).

  • KG, 10.03.2026 - 1 W 49/26

    Haftungsklausel für Sondernachfolger wirkungslos?

    Auszug aus KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26
    Daraus folgt, dass ein Sondernachfolger, der nach dem 1. Januar 2026 Wohnungs- oder Teileigentum erwirbt, an eine Haftungsklausel nicht gebunden ist, wenn sie im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen ist (Senat, Beschluss vom 10. März 2026 - 1 W 49/26 ).

    Dies hat der Senat bereits entschieden (Senat, Beschluss vom 10. März 2026 - 1 W 49/26 , - juris).

    Kommt es zu einem Eigentumswechsel, bevor die Richtigstellung im Grundbuch erfolgt ist, wird die vereinbarte Haftungsklausel gegenstandslos; die Wohnungseigentümer sind an sie nicht mehr gebunden (Senat, Beschluss vom 10. März 2026 - 1 W 49/26 , - juris).

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …

    Auszug aus KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26
    Ob darüber hinaus Veranlassung besteht, von Amts wegen einen klarstellenden Vermerk über den zulässigen Umfang der Bezugnahme einzutragen, so dass ersichtlich wird, dass eine in den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG fallende Vereinbarung nicht (mehr) Inhalt des Sondereigentums ist, kann dahingestellt bleiben und bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zur Eintragung eines entsprechenden klarstellenden Vermerks bei der Eintragung einer Grunddienstbarkeit BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208, 211, Rz. 29).
  • OLG Naumburg, 23.05.2019 - 12 Wx 20/19

    Grundbuchsache: Richtigstellung der fehlerhaften Bezeichnung eines …

    Auszug aus KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26
    Da die hier im Raum stehenden Richtigstellung nur auf Antrag erfolgt, kann das Grundbuchamt eine entsprechende Auflage - anders als in den Fällen einer von Amts wegen vorzunehmenden Richtigstellung (hierzu vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 1. November 2011 - 2 W 31/11, FGPrax 2012, 61; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 12 Wx 20/19, FGPrax 2019, 258, 259) - im Wege einer Zwischenverfügung erlassen.
  • OLG Schleswig, 01.11.2011 - 2 W 31/11

    Änderung des GbR-Namens

    Auszug aus KG, 16.04.2026 - 1 W 103/26
    Da die hier im Raum stehenden Richtigstellung nur auf Antrag erfolgt, kann das Grundbuchamt eine entsprechende Auflage - anders als in den Fällen einer von Amts wegen vorzunehmenden Richtigstellung (hierzu vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 1. November 2011 - 2 W 31/11, FGPrax 2012, 61; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 12 Wx 20/19, FGPrax 2019, 258, 259) - im Wege einer Zwischenverfügung erlassen.
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