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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2026 - 7 AktG 1/26 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,15052
OLG München, 28.04.2026 - 7 AktG 1/26 e (https://dejure.org/2026,15052)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2026 - 7 AktG 1/26 e (https://dejure.org/2026,15052)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2026 - 7 AktG 1/26 e (https://dejure.org/2026,15052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Hauptversammlungsbeschluss, Anfechtungsklage, Freigabeverfahren, Anerkenntnis, Kostenlast, Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246a Abs. 1 S. 1, 2
    Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …

    Auszug aus OLG München, 28.04.2026 - 7 AktG 1/26
    Rn. 12 I. 1. Der Freigabeantrag, der sich gemäß § 246a Abs. 1 S. 1 AktG auf einen Hauptversammlungsbeschluss betreffend einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und damit einen Unternehmensvertrag i.S.d. §§ 291 Abs. 1 S. 1 AktG bezieht, ist zulässig, auch wenn bei seiner Einreichung die Anfechtungsklage der Antragsgegnerin gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 12.02.2026 zu TOP 1 laut Anl. Ast 1 der Antragstellerin noch nicht zugestellt war und deshalb die in § 246a Abs. 1 S. 1 AktG ausdrücklich vorgesehene Zulässigkeitsvoraussetzung der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht erfüllt war (zur Einordnung des Erfordernisses der erhobenen Anfechtungsklage als Zulässigkeitsvoraussetzung vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2010 - 5 Sch 2/09, Rdnr. 32;… vgl. aber auch Drescher in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage, München 2024, Rdnr. 10 zu § 246a AktG, der das Klageerhebungserfordernis im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses lokalisiert).

    Ausschlaggebend ist vielmehr - wie auch sonst bei Gerichtsbeschlüssen - allein, ob die Entscheidungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Freigabeantrag durch den Senat vorliegen (vgl. Senat…, Beschluss vom 10.04.2013 - 7 AktG 1/13, Rdnr. 22 und OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2018 - 6 AktG 1/18, Rdnr. 56; nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 23.02.2010 - 5 Sch 2/09, Rdnr. 30, weil der dort streitgegenständliche Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zu TOP 12 und 13 als unzulässig zurückgewiesen wurde, da zum Zeitpunkt der Entscheidung immer noch keine Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse zu TOP 12 und 13 erhoben worden war;… vgl. auch Schatz in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage, Baden-Baden 2024, Rdnr. 10 zu § 246a AktG).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 6 AktG 1/18
    Auszug aus OLG München, 28.04.2026 - 7 AktG 1/26
    Ausschlaggebend ist vielmehr - wie auch sonst bei Gerichtsbeschlüssen - allein, ob die Entscheidungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Freigabeantrag durch den Senat vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.04.2013 - 7 AktG 1/13, Rdnr. 22 und OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2018 - 6 AktG 1/18, Rdnr. 56;… nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 23.02.2010 - 5 Sch 2/09, Rdnr. 30, weil der dort streitgegenständliche Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zu TOP 12 und 13 als unzulässig zurückgewiesen wurde, da zum Zeitpunkt der Entscheidung immer noch keine Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse zu TOP 12 und 13 erhoben worden war;… vgl. auch Schatz in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage, Baden-Baden 2024, Rdnr. 10 zu § 246a AktG).
  • OLG München, 10.04.2013 - 7 AktG 1/13

    Aktiengesellschaft: Abspaltungs- und Übernahmebeschluss im Freigabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.04.2026 - 7 AktG 1/26
    Ausschlaggebend ist vielmehr - wie auch sonst bei Gerichtsbeschlüssen - allein, ob die Entscheidungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Freigabeantrag durch den Senat vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.04.2013 - 7 AktG 1/13, Rdnr. 22 und OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2018 - 6 AktG 1/18, Rdnr. 56;… nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 23.02.2010 - 5 Sch 2/09, Rdnr. 30, weil der dort streitgegenständliche Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zu TOP 12 und 13 als unzulässig zurückgewiesen wurde, da zum Zeitpunkt der Entscheidung immer noch keine Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse zu TOP 12 und 13 erhoben worden war;… vgl. auch Schatz in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage, Baden-Baden 2024, Rdnr. 10 zu § 246a AktG).
  • OLG München, 08.07.2026 - 7 AktG 2/26

    Virtuelle Hauptversammlung, Satzungsänderung, Freigabeverfahren, …

    Durch die gerichtliche Anfechtung eines freigabefähigen Hauptversammlungsbeschlusses hat der Antragsgegner Anlass zur Einleitung des Freigabeverfahrens gegeben (so schon Senat, Beschluss vom 28.4.2026 - 7 AktG 1/26, Rz. 16 im Anschluss an KG…, Beschluss vom 7.5.2025 - 12 AktG 1/25, Rz. 5 ff.).
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