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Rechtsprechung
   OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,15598
OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25 e (https://dejure.org/2026,15598)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2026 - 33 Wx 169/25 e (https://dejure.org/2026,15598)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2026 - 33 Wx 169/25 e (https://dejure.org/2026,15598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 2087, 2084; FamFG § 69
    Testamentsauslegung, Vermächtnis, Erbeinsetzung, Gesamtverfügungswille, gesetzliche Erbfolge, Nachlassverteilung, Erbscheinsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testament ohne Gesamtverfügungswillen: Vergessenes Kapitalvermögen kippt die Erbeinsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Rn. 25 (ii) Die obergerichtliche Rechtsprechung ist uneinheitlich, verbindliche Prozentzahlen lassen sich nicht feststellen (vgl. z. B. OLG Hamburg, 2 W 69/15, BeckRS 2016, 06250 (74% reichen nicht); OLG Brandenburg, 3 W 31/22, BeckRS 2023, 3258 (mindestens 80% erforderlich); BayObLG, Beschluss vom 24.02.1999, 1Z BR 100/98, FamRZ 1999, 1392 (77% ausreichend); OLG Celle, 6 W 96/02, OLGR 2002, 246 (83% ausreichend); OLG Frankfurt, 20 W 75/19, NJW-RR 2022, 439 (mindestens 80% erforderlich)).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19

    Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Rn. 25 (ii) Die obergerichtliche Rechtsprechung ist uneinheitlich, verbindliche Prozentzahlen lassen sich nicht feststellen (vgl. z. B. OLG Hamburg, 2 W 69/15, BeckRS 2016, 06250 (74% reichen nicht); OLG Brandenburg, 3 W 31/22, BeckRS 2023, 3258 (mindestens 80% erforderlich); BayObLG, Beschluss vom 24.02.1999, 1Z BR 100/98, FamRZ 1999, 1392 (77% ausreichend); OLG Celle, 6 W 96/02, OLGR 2002, 246 (83% ausreichend); OLG Frankfurt, 20 W 75/19, NJW-RR 2022, 439 (mindestens 80% erforderlich)).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Eine Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände anzunehmen sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 12.7.2017, IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Rn. 18 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Teil davon auf eine Mehrzahl von Personen, die nicht seine gesetzlichen Erben sind, verteilt, ohne dass eine von ihnen einen wesentlichen Anteil am Gesamtnachlass erhalten sollte, besteht kein Grund, von der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB abzugehen (BGH, Urteil vom 19.01.2000, IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195; OLG München, 31 Wx 151/09, FGPrax 2010, 244).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Alleinerbeneinsetzung bei Bezeichnung als Erbe hinsichtlich einzelner …

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Für die Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis ist auschlaggebend, ob es dem Erblasser mit der Zuwendung des einzelnen Gegenstandes maßgeblich darauf ankam, dass der Bedachte einen bestimmten Gegenstand ungeschmälert erhält - dann liegt ein Vermächtnis nahe -, oder ob der Erblasser sein Vermögen mehr oder weniger umfassend auf eine oder mehrere Personen übergehen lassen, also seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen will - dann liegt eine Erbeinsetzung nahe (BayObLG, Beschluss vom 19.12.1996, 1Z BR 107/96, ZEV 1997, 162; OLG Saarbrücken, 5 W 15/22, NJW-RR 2022, 1021).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19

    Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis …

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Zwar unterliegt auch ein Beschwerdegericht einer Bindung an eine frühere Rechtsansicht, soweit es die Entscheidung des Nachlassgerichts wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben hat und die Sache dem Beschwerdegericht später erneut zur Entscheidung anfällt (BGH, Beschluss vom 11.12.2019, XII ZB 276/19, NJW 2020, 1227;… MüKoFamFG/Fischer, 4. Aufl. 2025, § 69 Rn. 93).
  • OLG Rostock, 08.02.2022 - 3 W 143/20

    Auslegung einer letztwilligen Zuwendung als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Wer sich auf darauf beruft, dass trotz der Zuwendung von Einzelgegenständen eine Erbeinsetzung vorliegt, trägt dafür die Feststellungslast (OLG Rostock, 3 W 143/20; ErbR 2022, 607;… BeckOGK/Gierl, 01.12.2025, BGB, § 2087 Rn. 25).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

  • OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09

    Testament: Erbrechtslage bei Verfügung nur über einen geringen Teil des …

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem …

  • BGH, 16.07.1997 - IV ZR 356/96

    Auslegung einer testamentarischen Verfügung

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …

  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach …

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