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| FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25 Erb |
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- FG München, 24.02.2016 - 4 K 2885/14
Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Die Absicht, die Wohnung in nächster Zukunft selbst zu nutzen, sei nicht ausreichend und der Sachverhalt daher vom Schutzzweck der Norm nicht erfasst (Hinweis auf Finanzgericht - FG - München, Urteil v. 24.2.2016 - 4 K 2885/14).Schon das FG München habe in seinem Urteil vom 24.2.2016, 4 K 2885/14, erkannt, dass die Vorschrift auf die Sicherung des gegenständlich-räumlichen Fortbestandes des eigengenutzten Wohneigentums abziele.
Diese Zielsetzung bringt das Erfordernis mit sich, dass es sich bei der Wohnung im Besteuerungszeitpunkt auch um den tatsächlichen Lebensraum der Familie bzw. der Eheleute handelt, die das Vermögen demnach als Familie gebrauchen (gl.A. FG München, Urteil v. 24.2.2016 - 4 K 2885/14, Entscheidungen der FG - EFG - 2016, 731, Rz. 15; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2024 - 14 K 14131/22, EFG 2025, 859, Rz. 34).
- BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, dass die Steuerbefreiungsregelungen für das Familienheim aus verfassungsrechtlichen Gründen einer restriktiven, eng am Wortlaut orientierten Auslegung bedürfen, da eine erhebliche Ungleichbehandlung mit anderen Vermögenswerten besteht (BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 14/16, BStBl. II 2018, 362, Rz. 27; BFH, Urteil v. 5.10.2016 - II R 32/15, BStBl. II 2017, 130, Rz. 17; BFH, Urteil v. 3.6.2014 - II R 45/12, BStBl. II 2014, 806, Rz. 26).Eine erweiternde Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG über seinen Wortlaut hinaus scheidet auch aus diesem Grunde aus (BFH, Urteil v. 3.6.2014 - II R 45/12, BStBl. II 2014, 806, Rz. 26).
- BFH, 05.10.2016 - II R 32/15
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, dass die Steuerbefreiungsregelungen für das Familienheim aus verfassungsrechtlichen Gründen einer restriktiven, eng am Wortlaut orientierten Auslegung bedürfen, da eine erhebliche Ungleichbehandlung mit anderen Vermögenswerten besteht (BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 14/16, BStBl. II 2018, 362, Rz. 27; BFH, Urteil v. 5.10.2016 - II R 32/15, BStBl. II 2017, 130, Rz. 17; BFH, Urteil v. 3.6.2014 - II R 45/12, BStBl. II 2014, 806, Rz. 26).
- BFH, 18.07.2013 - II R 35/11
Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Privilegiert werden soll der engere Kernbereich der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, zu dem das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Haus gehört, in dem durch das familiäre Zusammenleben der Lebensmittelpunkt der Familie begründet wird (BFH, Urteil v. 18.7.2013 - II R 35/11, BStBl. II 2013, 1051, Rz. 15 f.). - BFH, 29.11.2017 - II R 14/16
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, dass die Steuerbefreiungsregelungen für das Familienheim aus verfassungsrechtlichen Gründen einer restriktiven, eng am Wortlaut orientierten Auslegung bedürfen, da eine erhebliche Ungleichbehandlung mit anderen Vermögenswerten besteht (BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 14/16, BStBl. II 2018, 362, Rz. 27; BFH, Urteil v. 5.10.2016 - II R 32/15, BStBl. II 2017, 130, Rz. 17; BFH, Urteil v. 3.6.2014 - II R 45/12, BStBl. II 2014, 806, Rz. 26). - BFH, 06.12.2017 - II R 26/15
Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Denn auch eine solche setzt jedenfalls voraus, dass sie nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH, Urteil v. 6.12.2017 - II R 26/15, BFH/NV 2018, 453, Rz. 35). - BFH, 20.02.2025 - III R 10/24
Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Ein Analogieschluss setzt eine planwidrige Regelungslücke und eine vergleichbare Interessenlage zwischen dem gesetzlich geregelten Tatbestand und dem nicht geregelten Sachverhalt voraus (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil v. 20.2.2025 - III R 10/24, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2025, 457, Rz. 18 ff., m.w.N.). - BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Der Zeitpunkt der Steuerentstehung (§§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 11 ErbStG) ist der umfassende zeitliche Bezugspunkt für die Erbschaftsteuer und schließt die Berücksichtigung nachträglich eintretender Umstände nach der gesetzgeberischen Wertung gerade aus (BFH, Beschluss v. 30.8.2017 - II B 16/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2017, 1611, Rz. 9). - FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2024 - 14 K 14131/22
Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Diese Zielsetzung bringt das Erfordernis mit sich, dass es sich bei der Wohnung im Besteuerungszeitpunkt auch um den tatsächlichen Lebensraum der Familie bzw. der Eheleute handelt, die das Vermögen demnach als Familie gebrauchen (gl.A. FG München, Urteil v. 24.2.2016 - 4 K 2885/14, Entscheidungen der FG - EFG - 2016, 731, Rz. 15; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2024 - 14 K 14131/22, EFG 2025, 859, Rz. 34). - BFH, 05.10.2011 - II R 18/10
Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte - geschädigte …
Auszug aus FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 1808/25
Eine solche liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH, Urteil v. 5.10.2011 - II R 18/10, juris, Rz. 28, m.w.N.).
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