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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,22241
VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26 (https://dejure.org/2026,22241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2026 - 6 B 19/26 (https://dejure.org/2026,22241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2026 - 6 B 19/26 (https://dejure.org/2026,22241)
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  • BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Demnach müssen grundsätzlich alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf die Pressefreiheit berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 23).

    Dem Gesetzgeber steht hier nur hinsichtlich der Gewichtung des Austarierens der widerstreitenden Interessen bei der Formulierung von Versagungsgründen ein Ausgestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 23).

    Dieser Funktionsbezug als meinungsneutrales Differenzierungskriterium für die Begründung presserechtlicher Auskunftsansprüche vermeidet die Gefahr einer inhaltlichen Einflussnahme auf einzelne Presseerzeugnisse oder auf den publizistischen Wettbewerb (BVerwG, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 24).

    Voraussetzung als Presse ist, dass die jeweilige Publikation am Kommunikationsprozess zur Ermöglichung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 25).

    Das Angebot muss nach Inhalt und Verbreitungsart jedenfalls dazu bestimmt und geeignet sein, zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beizutragen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17 -, juris Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2017 - 3 LA 45/16

    Auskunftsanspruch zu Vergabeverfahren zur Verbesserung der Transparenz des …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Die Aufgabe der Presse - Information der Bevölkerung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung - ist deswegen öffentlich, weil sie unter anderem Voraussetzung für den in einem freiheitlich demokratischen Staatswesen notwendigen Willensbildungsprozess ist und demokratische Kontrolle der Bürger über die staatlichen Einrichtungen und ihre gewählten Vertreter erlaubt, auch wenn die Meinungsbildung nicht bloß auf den politischen Bereich beschränkt ist (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Rn. 19 Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs nach § 4 Abs. 1 PresseG ist die Zuordnung des Anspruchstellers zu einem Presseunternehmen, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung an die Öffentlichkeit bietet und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 5 B 1430/13 -, juris Rn. 9 zum nordrhein-westfälischen Pressegesetz).

    Es ist nicht erforderlich, dass sich das Angebot an eine breite Öffentlichkeit richtet (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 17; VG Schleswig…, Urteil vom 25. Mai 2016 - 11 A 187/15 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 07.11.2024 - 10 A 5.23

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zur Nutzung von "Pegasus" durch den …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Auch elektronische Medien haben an der Aufgabe der Sicherung der Demokratie teil (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 7. November 2024 - 10 A 5.23 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend unterfällt die digitale Presse, soweit sie funktional den traditionellen Presseerzeugnissen vergleichbar ist, der Pressefreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2024 - 10 A 5.23 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 6 S 37/24 -, juris Rn. 12 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2024 - 6 S 37.24

    Innenministerium muss Auskunft erteilen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Dementsprechend unterfällt die digitale Presse, soweit sie funktional den traditionellen Presseerzeugnissen vergleichbar ist, der Pressefreiheit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. November 2024 - 10 A 5.23 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 6 S 37/24 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Schleswig, 25.05.2016 - 11 A 187/15
    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Es ist nicht erforderlich, dass sich das Angebot an eine breite Öffentlichkeit richtet (Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 17; VG Schleswig, Urteil vom 25. Mai 2016 - 11 A 187/15 -, juris Rn. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20

    Streitwert Abfallrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Eine Halbierung des Streitwerts kommt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mangels gesetzlichen Anhaltspunktes nicht in Betracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 4 O 2/20 -, n. v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 5 A 2794/05

    Zuwendungen städtischer Beteiligungsunternehmen an politische Parteien; Ablehnung …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Die nachweisliche Zuordnung zu einem Presseunternehmen, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung an die Öffentlichkeit bietet und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, ist hier nicht gegeben (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 5 A 2794/05 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 5 B 1430/13

    Unzulässigkeit eines Auskunftsersuchens nach Ablauf der Bindefrist und Beendigung …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2026 - 6 B 19/26
    Rn. 19 Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs nach § 4 Abs. 1 PresseG ist die Zuordnung des Anspruchstellers zu einem Presseunternehmen, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung an die Öffentlichkeit bietet und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt (Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 5 B 1430/13 -, juris Rn. 9 zum nordrhein-westfälischen Pressegesetz).
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