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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,23893
OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25 (https://dejure.org/2026,23893)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2026 - 15 W 32/25 (https://dejure.org/2026,23893)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2026 - 15 W 32/25 (https://dejure.org/2026,23893)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06

    Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Wie sich aus dem vorangegangenen Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 11.10.2007 - 3 U 294/06 ergibt, handelte es sich dort um die Zusendung einer E-Mail mit angehängtem 15 - seitigen Newsletter zu Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt.
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Dass im Rahmen des hier allein in Rede stehenden Anspruchs gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog auch die Grundsätze des § 7 UWG heranzuziehen sind (vgl. BGH NJW 2017, 2119 Rn. 12 ff.), ändert daran nichts, denn die geltend gemachte und allein in Betracht kommende Anspruchsgrundlage entstammt dem BGB und nicht dem UWG (…s. dazu auch OLG Frankfurt a.M., GRUR-RS 2020, 28049 Rn. 13, ebenfalls zu E-Mail-Werbung).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Das Landgericht zitiert in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 23.01.2025 zwar zutreffend den Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2009, I ZR 218/07, wonach bereits die einmalige E-Mail-Versendung einen rechtsverletzenden Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb darstellt.
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Das von ihm herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 2016, 530 - "No Reply"-E-Mails) betreffe einen Fall von mehreren Eingangsbestätigungen, und zudem sei die Abwägung explizit auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht bezogen und stelle maßgeblich auf die ausdrückliche Ablehnung von Werbung ab.
  • BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24

    Zurückweisung der Gegenvorstellung; Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Für generalpräventive Erwägungen ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ebenso wenig Raum wie für eine Orientierung an einem etwaigen (Gesamt-)Schaden unter Einbeziehung anderer Betroffener (BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 22/24, BeckRS 2024, 43241 Rn. 13).
  • OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12

    Rechtmäßigkeit des gegen Betreiber von Abofallen gerichteten Boykottaufrufs einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 1 UWG findet schon für andere als Unterlassungsansprüche aus dem UWG nicht statt (…s. dazu nur Köhler/Feddersen in: Köhler/Feddersen, UWG, 44. Auflage 2026, § 12 Rn. 2.14); erst recht gilt dies nach allgemeiner Ansicht für (Unterlassungs-) Ansprüche nach dem BGB (s. auch dazu nur Köhler/Feddersen in: Köhler/Feddersen, UWG, 44. Auflage 2026, § 12 Rn. 2.14 mit Verweis auf OLG München WRP 2013, 226 Rn. 13;… s. speziell für den Fall unverlangter E-Mail-Werbung auch OLG Köln GRUR-RS 2021, 9944 Rn. 3 f.).
  • LG Hamburg, 27.10.2025 - 312 O 319/25
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2026 - 15 W 32/25
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2025, Az. 312 O 319/25, teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den Geschäftsführern, Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann,.
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