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| LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Hessen
§ 103 SGB IX, § 103 Abs. 2 SGB IX, § 61 SGB XII
Sozialhilfe (SGB XII)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 24.06.2026 - S 22 SO 142/26
- LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26 B ER
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte - …
Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26
Dabei gilt die Besonderheit, dass nach § 183 SGG kostenprivilegierte Personen nicht mit den Kosten des beigeladenen Trägers belastet werden können (BSG, Urteil vom. 1. März 2011 - B 1 KR 10/10 R - juris Rn. 90;… Schnitzer in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 3. Aufl., § 75 SGG (Stand: 15.12.2025), Rn. 33). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26
Auch diese Formulierung wird dahingehend ausgelegt, dass die Hilfen tatsächlich geleistet werden (ausf. Senatsbeschluss vom 29. April 2026 - L 4 SO 59/26 B ER - noch unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rn. 34 bis 36 und LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 - juris Rn. 29). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12
Anspruch des Betreibers einer Dauerpflegeinrichtung auf Bewilligung …
Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26
Auch diese Formulierung wird dahingehend ausgelegt, dass die Hilfen tatsächlich geleistet werden (ausf. Senatsbeschluss vom 29. April 2026 - L 4 SO 59/26 B ER - noch unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rn. 34 bis 36 und LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 - juris Rn. 29). - LSG Hessen, 06.06.2025 - L 4 SO 51/25
Eingliederungshilfe
Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2026 - L 4 SO 147/26
Im Wege der einstweiligen Anordnung kommt daher allenfalls zeitgleich mit der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe eine Verpflichtung zu vorrangigen Leistungen nach § 103 Abs. 2 SGB IX in Betracht, soweit bislang noch keine Eingliederungshilfeleistungen erbracht wurden (vgl. zum persönlichen Budget: Senatsbeschluss vom 6. Juni 2025 - L 4 SO 51/25 B ER - juris).
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