Rechtsprechung
| AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 555a, 555b
Rauchwarnmelderaustausch gegen Multisensorgeräte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Austausch von Rauchwarnmeldern gegen Multifunktionsgeräte ist zu dulden!
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Modernisierungsmieterhöhung bei Aufrüstung auf funkvernetzte Multisensor-Rauchwarnmelder zulässig
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 213/21
Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder durch gleichwertige Geräte
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 81 Eine Erneuerung der Geräte stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgegenüber keine Modernisierung dar, wenn vorhandenen Rauchwarnmelder lediglich durch gleichwertige Geräte ersetzt werden (vgl. BGH vom 24.05.2023-VIII ZR 213/21).Rn. 84 Eine Erneuerung der Rauchmelder stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH vom 24.05.2023-VIII ZR 213/21) vielmehr nur dann eine Modernisierung da, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist.
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 79 Die (erstmalige) Ausstattung einer Wohnung mit einem Rauchmelder führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit und damit auch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne des § 555b Nr. 4 BGB sowie zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne des § 555b Nr. 5 BGB (vgl. schon BGH vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 f). - BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05
Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 72 Das Feststellungsinteresse besteht jedoch dann nicht, wenn eine bessere Rechtsschutzmöglichkeit als die Feststellungsklage besteht (…vgl. Zöller/Greger, 29. Auflage 2014, § 256 Rn. 7a).Die Leistungsklage stellt eine bessere Rechtsschutzmöglichkeit dar, da die Feststellungsklage keinen Vollstreckungstitel schafft und nur den Prozess verdoppelt (vgl. BGH, 25.4. 2006 - VI ZR 36/05).
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 41/08
Mieterhöhung wegen Modernisierung
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Der Vermieter muss deshalb jeden "unnötigen, unzweckmäßigen oder überhöhten Aufwand" vermeiden (so z.B. BGH 17.12.2008 - VIII ZR 84/08, NJW 2009, 839 ). - BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Ein Rechtsverhältnis ist eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu einem Gegenstand (BGH vom 16.9. 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751). - LG Berlin, 24.11.2003 - 67 S 254/03
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 111 In Rechtsprechung und Literatur ist dabei umstritten, ob dem Vermieter ohne eine vertragliche Vereinbarung ein so genanntes allgemeines Besichtigungsrecht zusteht, nach dem er ohne einen konkreten Anlass in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren und nach vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen kann (bejahend etwa LG Berlin MM 2004, 125; AG Schöneberg GE 2007, 453; AG Münster WuM 2009, 288;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 535 Rn. 82; Lützenkirchen NJW 2007, 2152, 2153 jeweils m.w.N.; verneinend etwa AG Bonn NJW-RR 2006, 1387; AG Coesfeld WuM 2009, 112;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 535 Rn. 134 ff. jeweils m.w.N.). - AG Bonn, 25.05.2005 - 5 C 275/04
Zutritt zur Wohnung durch Vermieter
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 111 In Rechtsprechung und Literatur ist dabei umstritten, ob dem Vermieter ohne eine vertragliche Vereinbarung ein so genanntes allgemeines Besichtigungsrecht zusteht, nach dem er ohne einen konkreten Anlass in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren und nach vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen kann (bejahend etwa LG Berlin MM 2004, 125; AG Schöneberg GE 2007, 453; AG Münster WuM 2009, 288;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 535 Rn. 82; Lützenkirchen NJW 2007, 2152, 2153 jeweils m.w.N.; verneinend etwa AG Bonn NJW-RR 2006, 1387; AG Coesfeld WuM 2009, 112;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 535 Rn. 134 ff. jeweils m.w.N.). - AG Coesfeld, 12.11.2008 - 6 C 83/08
Recht eines Vermieters zur Besichtigung einer vermieteten Wohnung; Wirksamkeit …
Auszug aus AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Rn. 111 In Rechtsprechung und Literatur ist dabei umstritten, ob dem Vermieter ohne eine vertragliche Vereinbarung ein so genanntes allgemeines Besichtigungsrecht zusteht, nach dem er ohne einen konkreten Anlass in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren und nach vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen kann (bejahend etwa LG Berlin MM 2004, 125; AG Schöneberg GE 2007, 453; AG Münster WuM 2009, 288;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 535 Rn. 82; Lützenkirchen NJW 2007, 2152, 2153 jeweils m.w.N.; verneinend etwa AG Bonn NJW-RR 2006, 1387; AG Coesfeld WuM 2009, 112;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 535 Rn. 134 ff. jeweils m.w.N.).
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