Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f) |
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
| 1. | durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), | |
| 1a. | durch die eine Heizungsanlage im Sinne des § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingebaut oder aufgestellt wird, | |
| 2. | durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt, | |
| 3. | durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird, | |
| 4. | durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, | |
| 4a. | durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes angeschlossen wird, | |
| 5. | durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, | |
| 6. | die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder | |
| 7. | durch die neuer Wohnraum geschaffen wird. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2026 | Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich | 23.07.2026 | |
| 01.01.2024 | Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung | 16.10.2023 | |
| 01.12.2021 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) | 23.06.2021 | |
| 01.05.2013 | Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) | 11.03.2013 |
maßnahmen § 555cAnkündigung von Modernisierungs-
maßnahmen § 555dDuldung von Modernisierungs-
maßnahmen, Ausschlussfrist § 555eSonderkündigungs-
recht des Mieters bei Modernisierungs-
maßnahmen § 555fVereinbarungen über Erhaltungs-
oder Modernisierungs-
maßnahmen
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Rechtsprechung zu § 555b BGB
308 Entscheidungen zu § 555b BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.03.2025 - VIII ZR 280/23
Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung
- BGH, 26.03.2025 - VIII ZR 282/23
Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung
- AG Berlin-Spandau, 04.09.2026 - 5 C 85/26
Einbau multifunktionaler Rauchwarnmelder als Modernisierungsmaßnahme
- BGH, 26.03.2025 - VIII ZR 283/23
Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung
- BGH, 26.03.2025 - VIII ZR 281/23
Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 213/21
Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder durch gleichwertige Geräte
- AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Austausch von Rauchwarnmeldern gegen Multifunktionsgeräte ist zu dulden!
- LG Darmstadt, 28.05.2024 - 8 S 7/23
Schriftgröße 5 ist zu klein für die Begründung einer Mieterhöhung!
- AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17
Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!
Querverweise
Auf § 555b BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
- § 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln)
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- § 555c (Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen)
- Die Miete
- Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
- § 556e (Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)