Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f) |
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
1. | durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), | |
2. | durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt, | |
3. | durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird, | |
4. | durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, | |
4a. | durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes angeschlossen wird, | |
5. | durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, | |
6. | die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder | |
7. | durch die neuer Wohnraum geschaffen wird. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 23.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2021 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) | 23.06.2021 | |
01.05.2013 | Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) | 11.03.2013 |
maßnahmen § 555cAnkündigung von Modernisierungs-
maßnahmen § 555dDuldung von Modernisierungs-
maßnahmen, Ausschlussfrist § 555eSonderkündigungs-
recht des Mieters bei Modernisierungs-
maßnahmen § 555fVereinbarungen über Erhaltungs-
oder Modernisierungs-
maßnahmen
Rechtsprechung zu § 555b BGB
240 Entscheidungen zu § 555b BGB in unserer Datenbank:
- AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk.
- BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 369/18
Vorliegen der Voraussetzungen für eine umfassende Modernisierung im Sinne des § ...
- BGH, 25.01.2023 - VIII ZR 29/22
Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen
- LG Hamburg, 14.02.2019 - 334 S 5/19
Mieterhöhung bei Modernisierung von Wohnraum: Nachhaltige Gebrauchswerterhöhung ...
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters ...
Zum selben Verfahren:
- LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der ...
- LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
- BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17
Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei ...
- AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17
Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!
- AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19
Wohnungseigentum: Herstellung eines Anschlusses an das Glasfasernetz als ...
- BGH, 23.11.2022 - VIII ZR 59/21
Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Durchführung einer ...
Querverweise
Auf § 555b BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
- § 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln)
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- § 555c (Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)