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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,28539
OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26 (https://dejure.org/2026,28539)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2026 - 3 M 70/26 (https://dejure.org/2026,28539)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2026 - 3 M 70/26 (https://dejure.org/2026,28539)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    JAG 6 I 4 LSA, 123 I 2 VwGO
    Keine vorläufige Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst bei Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung zu Zweifeln an der Verfassungstreue des Bewerbers

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Rechtsreferendariat - Mutmaßlich rechtsextremer Jurist muss auf Referendariat warten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23

    Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen, nach der mit dem Begriff der "Eignung" auch für Referendare, die den juristischen Vorbereitungsdienst nicht im Beamtenverhältnis ableisten, Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht statuiert sind (Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 15.23 - juris).

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die bereits in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wiedergegebenen Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2024 (a.a.O. Rn. 45 f.), in der sich das Gericht mit der gegenteiligen Auffassung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen auseinandergesetzt hat.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10. Oktober 2024, a.a.O. Rn. 40 ff.) zutreffend ausgeführt hat, zählt die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 6 B 733/15

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Soweit sich aus der Rechtsprechung die Praxis anderer Bundesländer ableiten lässt, eine Wohlverhaltensphase von drei Jahren zu fordern, handelt es sich um eine Zeitperiode, innerhalb derer eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ausgeschlossen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 - juris Rn. 29; VG Minden…, Urteil vom 22. Februar 2016 - 4 K 1153/15 - juris Rn. 20;… Beschluss vom 12. Juni 2015 - 4 L 441/15 - juris Rn. 21), also gerade nicht um eine solche, nach deren Ablauf die früheren Aktivitäten als unbeachtlich anzusehen sind.
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Rn. 6 Der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen, nach der die Versagungsgründe des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes so auszulegen seien, dass hinsichtlich der politischen Betätigung eines Bewerbers die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst jedenfalls solange nicht verwehrt werden könne, wie der Bundesgesetzgeber die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an die Bekämpfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in strafbarer Weise knüpft und solches Verhalten nicht vorliege (Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 95-IV-21 (HS) - juris Rn. 33), folgt der Senat hinsichtlich der Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt nicht.
  • OVG Sachsen, 06.11.2025 - 2 B 267/25

    Vorbereitungsdienst, ; Zulassung, ; Verweigerung der Zulassung, ; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der vom Verfassungsgerichtshof vorgenommenen Auslegung geäußert (Beschluss vom 6. November 2025 - 2 B 267/25 - juris Rn. 14), sich jedoch aufgrund § 14 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gebunden gesehen.
  • VG Minden, 22.02.2016 - 4 K 1153/15

    Neonaziparolen und Gewalt: Rechtsextremer Jura-Student darf nicht Anwalt werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Soweit sich aus der Rechtsprechung die Praxis anderer Bundesländer ableiten lässt, eine Wohlverhaltensphase von drei Jahren zu fordern, handelt es sich um eine Zeitperiode, innerhalb derer eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ausgeschlossen wird (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 - juris Rn. 29; VG Minden, Urteil vom 22. Februar 2016 - 4 K 1153/15 - juris Rn. 20;… Beschluss vom 12. Juni 2015 - 4 L 441/15 - juris Rn. 21), also gerade nicht um eine solche, nach deren Ablauf die früheren Aktivitäten als unbeachtlich anzusehen sind.
  • VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449

    Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Zudem besteht bei Rechtsreferendaren, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen bzw. zu beseitigen, generell die konkrete Gefahr, dass sie die dem Ausbildungsziel dienende notwendige Einbeziehung in den Gerichts- und Behördenbetrieb nutzen, um die in diesem Zusammenhang aus Akten, Besprechungen und Beratungen erlangten und zum Teil höchst sensiblen Daten und Informationen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu nutzen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 10. November 2020 - W 1 K 20.449 - juris Rn. 58 unter Bezugnahme auf VGH BW, Urteil vom 24. Mai 1977 - IV 8 811/77 -).
  • VG Minden, 12.06.2015 - 4 L 441/15

    Kein juristischer Vorbereitungsdienst bei zwei Verurteilungen in 10 Monaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Soweit sich aus der Rechtsprechung die Praxis anderer Bundesländer ableiten lässt, eine Wohlverhaltensphase von drei Jahren zu fordern, handelt es sich um eine Zeitperiode, innerhalb derer eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ausgeschlossen wird (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 - juris Rn. 29; VG Minden…, Urteil vom 22. Februar 2016 - 4 K 1153/15 - juris Rn. 20; Beschluss vom 12. Juni 2015 - 4 L 441/15 - juris Rn. 21), also gerade nicht um eine solche, nach deren Ablauf die früheren Aktivitäten als unbeachtlich anzusehen sind.
  • KAG Münster, 02.06.2021 - 4/21
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Je nach weiterem Berufsweg sind auch verspätete Einzahlungen in das anwaltliche Versorgungswerk oder verspäteter sonstiger Vermögensaufbau oder der Verfall von bereits erlangtem Wissen mögliche Folgen einer späteren Zulassung (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 4/21 - juris Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2025 - 3 O 144/25

    Zur Möglichkeit der Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule ohne …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2026 - 3 M 70/26
    Dies gilt auch, wenn diese Vorwegnahme nur zeitlich begrenzt, also etwa für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens begehrt wird (Beschluss des Senats vom 18. November 2025 - 3 O 144/25 - juris Rn. 3 ).
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