Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 24.09.2026 - 2-03 O 388/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- kanzlei.biz
3D-Luftbilder können die Privatsphäre von Bewohnern verletzen
Kurzfassungen/Presse (5)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Keine Veröffentlichung von Bildern eines privaten Grundstücks
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Luftbildaufnahmen - Keine Veröffentlichung von Bildern eines privaten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps bei Widerspruch des Grundstückseigentümers
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von 3D-Darstellungen bewohnter Grundstücke auf Google Earth / Google Maps
- lto.de (Pressebericht, 20.10.2026)
Unterlassungsklage gegen Google erfolgreich: Eigentümer muss 3D-Modell seines Hauses nicht hinnehmen
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Privatsphäre schlägt Abenteuergeist - Google muss Luftbilder von Wohngrundstück entfernen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.2024 - VI ZR 110/23
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen von …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.09.2026 - 3 O 388/25
In der Folge zeigen die Beklagtenbilder gerade nicht nur das, was für einen vor Ort anwesenden Betrachter ohne Weiteres zu Tage läge (…vgl. insofern BVerfG, NJW 2006, 2836, Rn. 13; vgl. auch BGH, GRUR 2004, 438, 439; NJW 2025, 288, 290).Die Darstellungen in den Beklagtendiensten sind vergrößerbar und zeigen auch die Grundstücksgrenzen (vgl. insofern auch BGH, NJW 2025, 288, Rn. 25).
Ebenfalls belastungssteigernd ist, dass die den Beklagtendiensten zu Grunde liegenden Datengewinnungen heimlich unter "Ausspähung" (vgl. auch BGH, NJW 2025, 288, 290, Rn. 27) erfolgen.
5 I GG unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Pressefreiheit ist ebenfalls nicht betroffen (vgl. zur Abwägung in solchen Fällen etwa BGH, NJW 2025, 288, 291).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.09.2026 - 3 O 388/25
In der Folge zeigen die Beklagtenbilder gerade nicht nur das, was für einen vor Ort anwesenden Betrachter ohne Weiteres zu Tage läge (…vgl. insofern BVerfG, NJW 2006, 2836, Rn. 13; vgl. auch BGH, GRUR 2004, 438, 439; NJW 2025, 288, 290).Das Bemühen der Beklagten, diesen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu verharmlosen, trägt dem Bedeutungsgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Prägung durch das Bundesverfassungsgericht und mit seiner Ausstrahlwirkung in Privatrechtsverhältnisse (vgl. dazu BGH, GRUR 2004, 438, 440) nicht Rechnung.
Dies macht ihn weder zur "public figure" mit Leitbild-/Kontrastfunktion, noch liegt eine Selbstöffnung in Bezug auf diejenigen Bereiche seines privaten häuslichen Rückzugsbereichs vor, die öffentlichen Blicken entzogen sind (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 438, 441).
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
Luftaufnahmen von Prominentenvillen II
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.09.2026 - 3 O 388/25
In der Folge zeigen die Beklagtenbilder gerade nicht nur das, was für einen vor Ort anwesenden Betrachter ohne Weiteres zu Tage läge (vgl. insofern BVerfG, NJW 2006, 2836, Rn. 13; vgl. auch BGH, GRUR 2004, 438, 439; NJW 2025, 288, 290).Der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist dabei einer Verobjektivierung allenfalls begrenzt zugänglich, weil es gerade den Grundrechtsträgern zugestanden ist, darüber zu entscheiden, in welchem Maße sie ihre Persönlichkeit nach außen gerichtet entfalten oder nach innen gerichtet bewahren (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836, Rn. 13).
Denn dieser "Abenteuergeist" erschöpft sich in der Befriedigung von Neugier (vgl. auch BVerfG, NJW 2006, 2836, Rn. 18) oder in nicht-schutzwürdigen Absichten (z.B. Vorbereitung eines Einbruchs).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".