Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Art 2 Abs 1 Verordnung (EU) 269/2014, § 80 InsO
Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Insolvenzverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Russland-Sanktionen - Eingefrorene Gelder
- lto.de (Kurzinformation)
Eingefrorene Gelder: Russland-Sanktionen gelten auch im Insolvenzverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Russland-Sanktionen - oder: Eingefrorene Gelder in der Insolvenz
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Russland-Sanktionen: Vermögen bleibt auch im Insolvenzverfahren eingefroren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2025 - 3 O 12/24
- OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Papierfundstellen
- NZI 2026, 527
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EuG, 08.05.2024 - T-234/22
Ismailova/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Das Landgericht habe zutreffend eine Verbindung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nach den vom Gericht der Europäischen Union am 8. Mai 2024 - T-234/22 - aufgestellten Grundsätzen angenommen.Wie das Gericht der Europäischen Union für den von Herrn D zugunsten von Frau E errichteten K Trust festgestellt hat, zeigt die im Dezember 2017 durch in die Satzung des K Trusts aufgenommene Ausschlussklausel, die unmittelbar auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 Bezug nimmt, dass Herr D die Absicht verfolgt hat, die auf den Trust übertragenen Vermögenswerte vor restriktiven Maßnahmen nach dieser Verordnung zu bewahren (vgl. EuG, Urteil vom 8. Mai 2024 - T-234/22 -, Rn. 176, beck-online).
- EuGH, 21.12.2021 - C-124/20
Das unionsrechtliche Verbot, den Sekundärsanktionen nachzukommen, die die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Darüber hinaus müssen nach Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Kontext und die Ziele berücksichtigt werden, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-124/20 -, Rn. 43, juris). - EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Die Begriffe Eigentum, Besitz, Halten und Kontrolle der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sind autonome Begriffe des Unionsrecht, die im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen sind (EuG…, Urteil vom 11. September 2024 - T-644/22 -, Rn. 115 f., juris; vgl. allg. zur Auslegung des Unionsrechts EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - C-53/81 -, Rn. 11, juris).
- EuGH, 18.01.1984 - 327/82
Ekro
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Das Recht der Mitgliedstaaten ist für die Auslegung nur dann und nur insoweit von Bedeutung als das Unionsrecht auf nationale Regelungen ausdrücklich oder stillschweigend Bezug nimmt (…vgl. EuG aaO.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - C-327/82 -, Rn. 12, juris). - EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Der Rat ist für die Einführung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Die Begriffe Eigentum, Besitz, Halten und Kontrolle der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sind autonome Begriffe des Unionsrecht, die im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen sind (EuG, Urteil vom 11. September 2024 - T-644/22 -, Rn. 115 f., juris; vgl. allg. zur Auslegung des Unionsrechts EuGH…, Urteil vom 23. März 1982 - C-53/81 -, Rn. 11, juris). - EuGH, 10.09.2019 - C-123/18
HTTS/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Wie der Gerichtshof entschieden hat, kann eine Gesellschaft nach den Umständen des Einzelfalls selbst dann als Gesellschaft, die "im Eigentum oder unter der Kontrolle" einer anderen Einrichtung steht, eingestuft werden, wenn Letztere in der Lage ist, auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaft Einfluss zu nehmen, auch wenn zwischen den beiden Wirtschaftsteilnehmern weder in rechtlicher Hinsicht noch in Bezug auf das Eigentum oder die Kapitalbeteiligung Beziehungen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2019, C-123/18, Rn. 75, juris). - EuGH, 12.06.2014 - C-314/13
Peftiev u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Außen- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 20/25
Als Verständnishilfe können damit die von der Referentengruppe des Rates entwickelten, rechtlich nicht bindenden vorbildlichen Verfahren (vgl. Dokument Nr. 11623/24 des Rates der Europäischen Union vom 3. Juli 2024) herangezogen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-314/13 -, Rn. 33, juris; ebenso Hellmann, EuZW 2025, 1173, 1176).
- VG Köln, 02.10.2026 - 1 L 2051/26
Gelder des Hotels Gravenbruch bleiben eingefroren
Rn. 94 So auch OLG Frankfurt, Urteil vom 1. April 2026 - 17 U 20/25 -, Rn. 88 und bereits VG Köln, Beschluss vom 21. Juli 2026 - 1 L 230/26 -, Rn. 110 ff., beide juris. - VG Köln, 21.07.2026 - 1 L 230/26 Rn. 116 Vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 1. April 2026 - 17 U 20/25 -, Rn. 88, juris.
Rn. 120 So auch OLG Frankfurt, Urteil vom 1. April 2026 - 17 U 20/25 -, Rn. 91, juris.
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