Rechtsprechung
| BGH - XI ZR 567/15 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.01.2015 - 2 O 126/13
- OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
- BGH - XI ZR 567/15 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17
Vollstreckungstandschaft und Widerruf eines Darlehensvertrages
Nach Sinn und Zweck des § 2 Abs. 2 S. 2 RDG stellt sich mithin die hier streitgegenständliche Forderung für die Beklagte nicht als fremd dar (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 12.11.2015 mit dem Aktenzeichen Az.: 11 U 23/15 - Rdn. 83 zitiert nach Juris; nachgehend BGH Beschluss vom 27.09.2016 mit dem Az.: XI ZR 567/15: die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen).Rn. 140 Infolge der inhaltlichen Übereinstimmung kann auch nicht von einer dem Deutlichkeitsgebot widersprechenden Irritation der Kläger ausgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OLG Frankfurt…, Urteil vom 12.11.2015 mit dem Az.: 11 U 23/15 Rdn. 65 ff. m. w. N.; nachfolgend Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27.09.2016 mit dem Az.: XI ZR 567/15, womit die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist).
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