Gesetzgebung
   BGBl. I 1952 S. 189   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3185
BGBl. I 1952 S. 189 (https://dejure.org/1952,3185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 27.03.1952, Seite 189
  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz)
  • vom 25.03.1952

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Dem Bauunternehmer D. in Birkenfeld/Nahe wird zur Last gelegt, er habe bei Besatzungsbauvorhaben gegen § 18 des Wirtschaftsstrafgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. März 1952 (BGBl I S. 189) i. V. m. § 3 (Preisermittlung), §§ 18 und 19 (Rechnungswesen) sowie § 22 (Strafbestimmung) der VO PR 32/51 über die Baupreisbildung für öffentliche und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Aufträge (Baupreisverordnung) vom 11. Mai 1951 (BAnz. Nr. 92) verstoßen.
  • KG, 26.06.1998 - 5 Ws (B) 17/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Abführung eines Mehrerlöses wegen der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 30.04.1962 - VIII ZR 13/61
    Erst recht entfällt ein Verstoß gegen die Strafbestimmungen des genannten Gesetzes; denn dort sind im § 98 nur Tarifverstöße unter Strafe gestellt und zwar als eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 18 des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 (WiGBl. S. 193) in der Passung des Gesetzes vom 25. März 1952 (BGBl I 189).
  • BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55

    Rechtsmittel

    Das sei mit dem Sinn des Gesetzes (§ 50 Abs. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes) vom 26. Juli 1949 in der Fassung des Gesetzes vom 25. März 1952 (BGBl. I 190) und § 9 des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechtes vom 9. Juli 1954 (BGBl. I 175) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 20.11.1958 - 4 StR 328/58

    Rechtsmittel

    Damit ist zum Ausdruck gebracht, daß das früher geltende Wirtschaftsstrafgesetz (Gesetz vom 25. März 1952 BGBl. I, 190) als sogenanntes Zeitgesetz (§ 2 Abs. 3 StGB) auf die während seiner Geltung begangenen Straftaten auch nach seinem Außerkrafttreten anzuwenden ist.
  • BGH, 07.12.1960 - 5 StR 452/60

    Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung

    Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung sind nur dann nicht bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Fassung vom 25. März und 17. Dezember 1952 (BGBl. I 190, 805) erfüllen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht