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   BGBl. I 1957 S. 780   

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BGBl. I 1957 S. 780 (https://dejure.org/1957,6569)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 31.07.1957, Seite 780
  • Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
  • vom 25.07.1957

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Die durch Verkehrszeichen ausgesprochenen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote nach § 4 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327), der Verordnung vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 780), des Art. 3 der Verordnung vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 485, 524), der Verordnung vom 29. Dezember 1960 (BGBl. 1961 I S. 8) und der Verordnung vom 30. April 1964 (BGBl. I S. 305) - StVO - sind Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen), deren Aufhebung gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit der Anfechtungsklage begehrt werden kann.
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis verneint, soweit die Klägerin insbesondere auch die Feststellung begehrt, daß die Beschränkung für den Fernverkehr in § 19 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) und der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 780) - StVO -, wonach die Ladung des ziehenden Fahrzeugs nicht nach hinten hinausragen darf, unwirksam sei.
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58

    Rechtsmittel

    Da der Unfall sich vor der Erneuerung der Geschwindigkeitsbegrenzung für Personenkraftwagen in geschlossenen Ortschaften durch Verordnung vom 25. Juli 1957 (BGBl. I, 780) ereignet hat, muß die Prüfung, ob der Kläger zu schnell gefahren ist, von der Grundregel des § 9 Abs. 1 StVO ausgehen.
  • BFH, 28.08.1957 - II 81/56 U

    Flugplätze als öffentliche Straßen oder öffentliche Plätze - Begriff der

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1956 - Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 327 -, geändert durch die Verordnung vom 25. Juli 1957 - BGBl I S. 780 -), die die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs enthalte, verstehe unter Straßen nur Wege und Plätze, die dem Verkehr auf dem festen Land dienen.
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