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   BGBl. I 1957 S. 844   

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BGBl. I 1957 S. 844 (https://dejure.org/1957,5440)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 05.08.1957, Seite 844
  • Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
  • vom 26.07.1957

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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    In- oder ausländische Titel sind Bezeichnungen, die ohne Amt, ausschließlich oder jedenfalls vornehmlich zum Zwecke einer Ehrung nach Maßgabe des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG vom 26. Juli 1957, BGBl I S. 844) verliehen werden oder verliehen worden sind.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Der Bundesgesetzgeber habe das für seinen Bereich dadurch ausdrücklich festgelegt, daß er die Verleihung von Titeln im Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) von einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung abhängig gemacht habe.

    Die Notwendigkeit eines Gesetzes kann sich für die Länder - dies verkennt auch das Berufungsgericht nicht - auch nicht aus dem Bundesgesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) ergeben; in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es zudem noch ausdrücklich - freilich nur zur Klarstellung -, daß die Befugnisse der Länder, Titel zu verleihen, durch das Gesetz nicht berührt werden.

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung;

    Die Genehmigung der Annahme und die Trageberechtigung richten sich deshalb nicht nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 844), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2006 (BGBl I S. 334), in Verbindung mit den Regelungen des Kapitels 5, Abschnitt XIV, sowie der Anlage 13 der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr (ZDv 37/10) (vgl. zum Deutschen Reiterabzeichen Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151).
  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 17.62

    Rechtsmittel

    Das Ordensgesetz vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) - OrdG -gewähre nur denjenigen Ordensträgern einen Ehrensold, die nach früherem Recht ehrensoldberechtigt gewesen seien.

    Die bundesrechtliche Regelung in § 11 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) - OrdG - knüpft an die durch den Erlaß über die Neuregelung des Ehrensoldes vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1553) und die hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften getroffene Regelung an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 20 A 670/97

    Annahme eines Titels; Genehmigung; Verwaltungsakt; Nicht justiziabler

    Die vom Kläger erstrebte Genehmigung zur Annahme und zur Führung eines ihm von einem ausländischen Staatsoberhaupt verliehenen Titels beurteilt sich nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen - OrdenG - vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844, zuletzt geändert durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990, BGBl. II S. 889, 910).
  • BVerwG, 09.06.1997 - 1 WB 6.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg Rechtsweg für Anspruch auf Verleihung eines

    Dabei handelt es sich um ein Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 844, zuletzt geändert durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl II S. 910)).
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

    Die Strafkammer hat den Begriff "innehaben" in Nr. 1 der Verordnung zutreffend als Zustand des Besitzes gedeutet (vgl. Trübners Deutsches Wörterbuch 4. Band 1943 S. 17) und auf die fast gleichlautende Bestimmung in § 8 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl I 844) verwiesen.
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 12.62

    Rechtsmittel

    Das Ordensgesetz vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) bestimmt in seinem § 3 Abs. 1, daß Orden und Ehrenzeichen nur vom Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden können.
  • BVerwG, 21.07.1961 - VII B 57.60

    Rechtsmittel

    Die bisher nicht geklärte Frage, was unter dem Begriff "Ausland" im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) zu verstehen ist, kann als grundsätzlich angesehen werden.
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII C 102.61

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung eines Ordensträger

    Da der Kläger nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands wohnt, hätte er nach § 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) - OrdensG - als Träger einer nach dem Erlaß vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1553) mit einem Ehrensold verbundenen höchsten deutschen Kriegsauszeichnung des ersten Weltkrieges Anspruch auf den Ehrensold nur dann, wenn dieser Wohnsitz im Ausland läge.
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