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   BGBl. I 1959 S. 673   

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BGBl. I 1959 S. 673 (https://dejure.org/1959,6178)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 31.10.1959, Seite 673
  • Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1959 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
  • vom 15.10.1959
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ist nach § 14 Abs. 2 und 4 BVerfGG in Verbindung mit Nr. 3 des Plenarbeschlusses vom 13. Oktober 1959 (BGBl. I S. 673) berufen, über die vorliegende Verfassungsbeschwerde zu entscheiden; denn bei der Entscheidung überwiegen Fragen der Auslegung des Art. 116 Abs. 2 GG.
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Das Verfahren ist nach Nr. 2 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1959 (BGBl. I S. 673) am 1. Januar 1960 vom Ersten auf den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts übergegangen.
  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes

    Im Hinblick auf § 14 Abs. 1 BVerfGG in Verbindung mit Nr. 1 letzter Halbsatz des Plenarbeschlusses vom 13. Oktober 1959 (BGBl. I S. 673) kann daher an der Zuständigkeit des Ersten Senats kein Zweifel bestehen.
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63

    Zur Frage inwieweit Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung - KrV -,

    Die Rechtsgrundlage für die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen, wie sie die B. AG zahlt, bildet für das hier in Frage kommende Jahr 1959 § 42 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1958 i.d.F. vom 23. September 1959 (BGBl I 673).
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