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   BGBl. I 1962 S. 152   

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BGBl. I 1962 S. 152 (https://dejure.org/1962,4974)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1962 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 09.03.1962, Seite 152
  • Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
  • vom 06.02.1962

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74

    Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit

    Daher sind für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - anders als für die Erteilung der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 33 d Abs. 3 GewO) - die Zuverlässigkeit und andere persönliche Eigenschaften des Antragstellers ohne Belang (§ 2 der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung vom 6. Februar 1962 [BGBl. I S. 152], zuletzt geändert durch die Änderungsverordnung vom 31. Juli 1975 [BGBl. I S. 2177]).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines

    Die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sei nicht schon, wie der Kläger meine, deshalb rechtswidrig, weil das Bundeskriminalamt die Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung vom 6. Februar 1962 (BGBl. I S. 152) - UBVerfVO - nicht angewandt habe.
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