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Gesetzgebung
   BGBl. I 1973 S. 49   

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https://dejure.org/1973,5002
BGBl. I 1973 S. 49 (https://dejure.org/1973,5002)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 05.02.1973, Seite 49
  • Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
  • vom 02.02.1973

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Zinsbesteuerung

    Der Bundesminister der Finanzen verweist in seiner Stellungnahme darauf, daß die Bundesregierung durch die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. Februar 1973 (BGBl. I S. 49) den Devisenzuflüssen und damit der Geldmengenvermehrung entgegengetreten ist und daß sie im März 1973 gemeinsam mit den im europäischen Währungsverbund zusammengeschlossenen Staaten die Interventionspflicht gegenüber dem US-Dollar aufgehoben hat.
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    In der 25. Änderungsverordnung vom 2. Februar 1973 (BGBl. I S. 49) wurde das Genehmigungserfordernis auf alle inländischen Wertpapiere erweitert.

    Durch diese Geschäfte, die ein beträchtliches Volumen hatten, wurden Dienstleistungen der S.-Bank für gesetzwidrige Transaktionen in Anspruch genommen: Die "F.-Geschäfte" hätten nur mit Genehmigung der Bundesbank getätigt werden dürfen (§ 52 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung i.d.F. der 22. Änderungsverordnung vom 29. Juni 1972, BGBl. I S. 995; § 52 Abs. 1 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung i.d.F. der 25. Änderungsverordnung vom 2. Februar 1973, BGBl. I S. 49; § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes).

  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 62/79

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Baus von …

    Bei dem Abschluß der Darlehensverträge am 8. Mai 1973 durch die Kläger bedurfte die Aufnahme von Darlehen durch Gebietsansässige bei Gebietsfremden nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 der Außenwirtschaftsverordnung - AWV - in der Fassung der 25. Änderungsverordnung zur AWV vom 2. Februar 1973 (BGBl I S. 49) der Genehmigung der Deutschen Bundesbank.
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 100/79

    Befreiung von der Übernahme einer persönlichen Haftung durch Befriedigung des …

    Mit Wirkung vom 5. Februar 1973 wurde durch § 52 Abs. 1 Nr. 3 Außenwirtschaftsverordnung - AWV - (ab 15. Juni 1973 durch die 27. Änderungsverordnung zur AWV vom 14. Juni 1973 BGBl I S. 565: § 52 Abs. 1 Nr. 4 AWV) in der Fassung der 25. Verordnung zur Änderung der AWV vom 2. Februar 1973 (BGBl I S. 49) die Pflicht begründet, die Aufnahme von Darlehen und sonstigen Krediten durch Gebietsansässige bei Gebietsfremden durch die Deutsche Bundesbank genehmigen zu lassen.
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