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   BGBl. I 1976 S. 869   

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BGBl. I 1976 S. 869 (https://dejure.org/1976,5311)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 02.04.1976, Seite 869
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
  • vom 29.03.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Als gesetzliches Verbot kommt hier das Außenwirtschaftsgesetz (AWG vom 28. April 1961 - BGBl I S. 481 - in der hier maßgeblichen Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 29. März 1976 - BGBl I S. 869) in Betracht, das in § 10 (in Verbindung mit der dazu erlassenen Einfuhrliste) die Einfuhr von Waren in das deutsche Wirtschaftsgebiet in bestimmten Fällen von Einfuhrgenehmigungen abhängig macht, in § 33 Abs. 2 die ungenehmigte Einfuhr für ordnungswidrig erklärt und sie damit verbietet.
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Die ohne Genehmigung erfolgte Ausfuhr stellt sowohl nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 a AWV in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 6. August 1984 (BGBl. I S. 1079) als auch nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWV in der zum Zeitpunkt der Verurteilung geltenden Fassung vom 14. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2626) eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 AWG in dessen auf Art. 1 Nr. 8 des Änderungsgesetzes vom 29. März 1976 (BGBl. I S. 869) zurückgehenden Fassung dar.
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