Gesetzgebung
   BGBl. I 1978 S. 917   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7296
BGBl. I 1978 S. 917 (https://dejure.org/1978,7296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,7296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 30.06.1978, Seite 917
  • Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht
  • vom 26.06.1978

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 28/04 R

    Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung

    Im Übrigen stellt die Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die wie Viagra(r) den Wirkstoff Sildenafil oder seine Salze enthalten (vgl § 49 AMG iVm der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978, BGBl I 917, idF der 52. ÄnderungsVO vom 26. November 1998, BGBl I 3429) sicher, dass Viagra(r) nur nach ärztlicher Verordnung und damit auch nur im genehmigten Anwendungsgebiet, dh nur bei einer krankheitswertigen erektilen Dysfunktion an Versicherte abgegeben werden konnte, nicht jedoch bereits auf Grund des Wunsches von Versicherten, ihre altersentsprechende und altersübliche Physis zu steigern.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/03 R

    Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung

    Im Übrigen stellt die Verschreibungspflicht für Arzneimittel, die wie Viagra(r) den Wirkstoff Sildenafil oder seine Salze enthalten (vgl § 49 AMG iVm der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978, BGBl I 917, idF der 52. ÄnderungsVO vom 26. November 1998, BGBl I 3429) sicher, dass Viagra(r) nur nach ärztlicher Verordnung und damit auch nur im genehmigten Anwendungsgebiet, dh nur bei einer krankheitswertigen erektilen Dysfunktion an Versicherte abgegeben werden konnte, nicht jedoch bereits auf Grund des Wunsches von Versicherten, ihre altersentsprechende und altersübliche Physis zu steigern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 1127/11

    Medizinprodukte als Arzneimittel im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 BBhV a.F.

    Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 MPVerschrV sind Medizinprodukte verschreibungspflichtig, die in der Anlage zur MPVerschrV aufgeführt sind (Nr. 1 - dazu aa)) oder die Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die der Verschreibungspflicht nach der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1866), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1846) (AMVV), und nach der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 917), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1955), in den jeweils geltenden Fassungen unterliegen, oder auf die solche Stoffe aufgetragen sind (Nr. 2 - dazu bb)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht