Gesetzgebung
BGBl. I 1980 S. 2033 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 31.10.1980, Seite 2033
- Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Baubetriebe-Verordnung)
- vom 28.10.1980
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (26)
- BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06
Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung
"(1) Die Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der §§ 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1954), die. - BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von …
Maßgebend für die Beurteilung der Umlagepflicht sind für die Zeit ab Dezember 1989 die Vorschriften des § 186a AFG idF des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vom 15. Dezember 1981 (BGBl I 1390), § 75 Abs. 1 AFG idF des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AFG vom 19. Mai 1972 (BGBl I 791), § 76 Abs. 2 AFG idF des 5. AFG-Änderungsgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl I 1189) sowie die BaubetrV vom 28. Oktober 1980 (BGBl I 2033). - BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89
Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus
Ob in diesem Betrieb in der hier fraglichen Zeit ab 1. Dezember 1978 die ganzjährige Beschäftigung durch Leistungen nach den §§ 77 bis 80 AFG zu fördern war, richtet sich bis zum 31. Juli 1979 nach § 76 Abs. 2 AFG idF des 2. AFG-ÄndG bzw ab 1. August 1979 nach § 76 Abs. 2 idF des 5. AFG-ÄndG i.V.m. der BaubetrV (aF) vom 19. Juli 1972 (BGBl I 1257) und ab 1. November 1980 nach der BaubetrV (nF) vom 28. Oktober 1980 (BGBl I 2033).
- BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 5/90
Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 38 der Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Baubetriebe-VO), vom 28. Oktober 1980 (BGBl I S 2033), gehöre die Klägerin zu den Unternehmen, in welchen die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Produktiven Winterbauförderung und durch Schlechtwettergeld zu fördern ist.Ob im Betrieb der Klägerin in der hier entscheidenden Zeit die ganzjährige Beschäftigung durch Leistungen nach §§ 77 bis 80 AFG zu fördern war, richtet sich nach der bis zum 31. Oktober 1984 nach § 76 Abs. 2 AFG idF des 5. AFGÄndG i.V.m. der Baubetriebe-VO vom 28. Oktober 1980 (BGBl I 2033) und danach nach § 76 Abs. 2 AFG i.V.m. der durch die Verordnung vom 24. Oktober 1984 (BGBl I 1318) geänderten Baubetriebe-VO 1980.
- LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage
Daraufhin führte die Beklagte am 10. Juni 2004 eine Betriebsprüfung durch, in welcher festgestellt wurde, dass der Kläger mit seiner seit dem 17. August 1998 bestehenden Firma überwiegend Bauleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 36 und 11 der Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Baubetriebe-Verordnung) vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033) erbringt. - LAG Hessen, 25.02.2008 - 16 Sa 1009/07
Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung - selbständige Betriebsabteilung
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG in den bis 31. Dezember 2003 maßgeblichen Fassungen (AEntG aF) fanden ua. die Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes iSd. Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), die die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld zum Gegenstand haben, auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinem im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen iSd. § 211 Abs. 1 SGB III erbringt und auch inländische Arbeitgeber ihren im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die am Arbeitsort geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren müssen. - BSG, 14.02.1991 - 10 RAr 3/90
Ausnahme von nach § 1 Abs. 2 BaubetrV 1980 förderungsfähigen Betrieben von der …
Ob in dem Betrieb des Klägers in der Zeit ab 1. September 1981 die ganzjährige Beschäftigung durch Leistungen nach den §§ 77 bis 80 AFG zu fördern war, richtet sich bis zum 31. Oktober 1984 nach § 76 Abs. 2 AFG idF des 5. AFG-ÄndG i.V.m. der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl I 2033) und danach nach § 76 Abs. 2 AFG i.V.m. der durch die Verordnung vom 24. Oktober 1984 (BGBl I 1318) geänderten Baubetriebe-Verordnung 1980. - LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15
Gerüstbau; Logistik
Zwar sind Betriebe des Gerüstbauerhandwerks in § 1 Abs. 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), auf die § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG verweist, ausdrücklich nicht genannt und in § 1 Abs. 3 der Baubetriebe-Verordnung sind in Ziff. 1 nur Betriebe, die Gerüste aufstellen (Gerüstbauhandwerk) erwähnt. - LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 368/07
Tarifauslegung - Baugewerbe - Urlaubskassenverfahren - Begriff der selbständigen …
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG in den bis 31. Dezember 2003 maßgeblichen Fassungen (AEntG aF) fanden ua. die Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes iSd. Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), die die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld zum Gegenstand haben, auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinem im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen iSd. § 211 Abs. 1 SGB III erbringt und auch inländische Arbeitgeber ihren im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die am Arbeitsort geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren müssen. - LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88
Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Wiesbaden, 10.02.1998 - 1 Ca 1672/97
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