Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 1154 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 31.08.1984, Seite 1154
- Verordnung zur Aufhebung und Änderung wirtschaftsrechtlicher Verordnungen
- vom 24.08.1984
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet - …
Die aufgrund der Ermächtigung des § 55 d Abs. 2 GewO erlassene Verordnung über die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1351), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. August 1984 (BGBl. I S. 1154), - AuslReiseGewV - bestimmt in § 3 Abs. 1 unter anderem, daß die Reisegewerbekarte zu versagen ist, wenn (1.) der Antragsteller die für den Aufenthalt erforderliche Erlaubnis nicht besitzt, (2.) dem Antragsteller die für den Aufenthalt erforderliche Erlaubnis unter Auflagen erteilt ist, die einer Ausübung des Reisegewerbes entgegenstehen, oder (3.) ein Bedürfnis für die Ausübung des beabsichtigten Reisegewerbes in dem jeweiligen Geltungsbereich der Reisegewerbekarte nicht besteht. - BVerwG, 16.10.1985 - 7 B 189.85
Prüfung bei Wirtschaftsprüfer - Prüfungsanforderungen - Betriebswirtschaft - …
Die Beschwerde macht geltend, die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom 31. Juli 1962 (BGBl. I S. 529), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. August 1984 (BGBl. I S. 1154) - PrO - sei rechtsungültig, weil sie über den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, des § 14 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803) - WPO -, hinausgehe und dadurch gegen Art. 12 Abs. 1 O verstoße.