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   BGBl. I 2000 S. 912   

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BGBl. I 2000 S. 912 (https://dejure.org/2000,38796)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2000, Seite 912
  • Verordnung über die Kostenerstattung an die Eisenbahn-Unfallkasse für die auftragsweise Wahrnehmung der Aufgaben für die Prävention für die Beamten (Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung - EUKKostErstV)
  • vom 15.06.2000

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09

    Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs erfüllen die Geldleistungen, die der EUK gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 und 4 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz - BEZNG vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2378; 1994 I S. 2439, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 112 des Gesetzes vom 5. Februar 2009, BGBl I S. 160) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Kostenerstattung an die Eisenbahn-Unfallkasse für die auftragsweise Wahrnehmung der Aufgaben für die Prävention für die Beamten (Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung - EUKKostErstV vom 15. Juni 2000, BGBl I S. 912, zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. September 2006, BGBl I S. 2146) zufließen, nicht den Zuschussbegriff des § 112 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BHO.
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