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   BGBl. I 2002 S. 4167   

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BGBl. I 2002 S. 4167 (https://dejure.org/2002,53865)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 24.10.2002, Seite 4167
  • Neufassung des Gewerbesteuergesetzes
  • vom 15.10.2002

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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Die gewerbliche Prägung der Klägerin nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) reiche für die nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes in der im Streitjahr gültigen Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 --BGBl I 2002, 4167-- (GewStG) erforderliche Unternehmensidentität nicht aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Die Vorschrift knüpft wie § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl. I S. 4167, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2010, BGBl. I S. 386) an die Unterhaltung eines Betriebssitzes im Inland an.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    v. 15.10.2002 (BGBl I 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2004 (BGBl I 1653), als Gemeindesteuer auf der Grundlage eines von der Finanzverwaltung festgesetzten Steuermessbetrags nach Ablauf des Erhebungszeitraums (§ 14 Abs. 1 GewStG) durch einen von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG), der 200 vom Hundert nicht unterschreiten darf (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG).
  • BFH, 05.10.2017 - IV B 59/16

    Zerlegung Gewerbesteuermessbetrag nach (Mit-)Unternehmerlohn

    c) Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Frage, ob § 31 Abs. 5 des Gewerbesteuergesetzes in der im Streitjahr 2003 maßgeblichen Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4167) --GewStG-- auch in Fällen anwendbar ist, in denen in gar keiner Betriebsstätte Arbeitnehmer beschäftigt sind, sondern allein ein (Mit-)Unternehmer vorhanden ist, ist nicht klärungsbedürftig, da sie zum einen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt ist (aa) und sich zum anderen auch ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt (bb).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 11.15

    Keine Ermäßigung des IHK-Beitrags für Krankenhäuser

    Als Kapitalgesellschaft unterliegt sie gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) der Gewerbesteuerpflicht.
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Mit der Formulierung "zur Gewerbesteuer veranlagt" knüpft das Gesetz entgegen der Auffassung der Klägerin nicht an die gemeindliche Gewerbesteuerveranlagung an, sondern an die objektive Gewerbesteuerpflicht für stehende Gewerbebetriebe nach § 2 Gewerbesteuergesetz - GewStG - in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768), und für das Reisegewerbe nach § 35a GewStG (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005 - 6 C 10.04 -, BVerwGE 122, 344, 346; Senatsurt. v. 20.5.1996 - 8 L 647/95 -, GewArch 1996, 413 f.; Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 7. Aufl., § 2 Rn. 36 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    v. 15.10.2002 (BGBl I 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2004 (BGBl I 1653), als Gemeindesteuer auf der Grundlage eines von der Finanzverwaltung festgesetzten Steuermessbetrags nach Ablauf des Erhebungszeitraums (§ 14 Abs. 1 GewStG) durch einen von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG), der 200 vom Hundert nicht unterschreiten darf (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG).
  • VG Aachen, 28.06.2007 - 4 K 142/06

    Das Land Nordrhein-Westfalen darf den Kommunen auch im Wege einer

    Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Grundsteuergesetz (Gesetz vom 7. August 1973 - BGBl. I S. 965) und dem Gewerbesteuergesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 - BGBl. I S. 4167) seine verfassungsrechtliche Regelungskompetenz ausgeübt.
  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120

    Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des

    Krankenhäuser sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. a) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2010 (BGBl I S. 386), von der Gewerbesteuer schon dann befreit, wenn sie - wie vorliegend - von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden.
  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121

    Ändert sich bei einem Krankenhaus, in dem Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten

    Krankenhäuser sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. a) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2010 (BGBl I S. 386), von der Gewerbesteuer schon dann befreit, wenn sie - wie vorliegend - von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden.
  • VG Münster, 26.07.2016 - 8 K 2614/14

    Rechtsweg; Finanzrechtsweg; Folgenbeseitigungsanspruch;

  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 2 K 10.1502

    Mitgliedschaft einer GmbH in einer (zweiten) Industrie- und Handelskammer, in

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