Gesetzgebung
| BGBl. I 2007 S. 1599 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 27.07.2007, Seite 1599
- Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- vom 23.07.2007
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 18 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (IndMetAusbV 2007 - BGBl. I S. 1599, zul. geändert durch Art. 1 der VO vom 1. März 2011, BGBl. I S. 326) ist das "Fügen von Bauteilen" und das "Montieren von Metallkonstruktionen" Gegenstand der Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin. - LAG Hessen, 04.11.2009 - 18 Sa 1609/08
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich - Rohrleitungsbau - …
Die Berufsausbildung des Anlagenbauers gehört zu den industriellen Metallberufen (Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, 2007, BGBl. I S. 1599).
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