Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 494   

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BGBl. I 2007 S. 494 (https://dejure.org/2007,69655)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 16.04.2007, Seite 494
  • Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
  • vom 13.04.2007

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des Weingesetzes (Weinverordnung - WeinV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl I S. 1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. April 2007 (BGBl I S. 494), wird eine Prüfungsnummer einem Qualitätswein b.A. zugeteilt, wenn er in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist.
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