Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2298   

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BGBl. I 2011 S. 2298 (https://dejure.org/2011,90135)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 02.12.2011, Seite 2298
  • Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
  • vom 23.11.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 01.09.2011   BT   EU verlangt mehr Daten von Hotels
  • 27.09.2011   BT   Die Beschlüsse des Bundestages am 29. und 30. September
  • 28.09.2011   BT   ELENA-Verfahren wird eingestellt
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 09.12.2011 - 5 B 28.11

    Wohnungsgeld: Berücksichtigung eines vermögensmindernden Darlehens

    Diese Grundsätze finden auch für die Beantwortung der Frage Anwendung, ob im Anwendungsbereich des Wohngeldgesetzes (WoGG) vom 24. September 2008 (BGBl I S. 1856), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2011 (BGBl I S. 2298), bei der Ermittlung des in Ansatz zu bringenden Einkommens ein behauptetes Darlehen mindernd anzusetzen ist oder nicht.
  • VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 13.217

    Zuständiger Leistungsträger für die Unterbringung einer behinderten 31-jährigen

    Die Klägerin hat auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.1975, BGBl. I, S. 3015), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2011 (BGBl. I, S. 2298) - SGB I - vorläufig eine Sozialleistung an ... B. erbracht.
  • BSG, 15.10.2015 - B 10 EG 8/15 B
    Der Anspruch der Klägerin auf höheres Elterngeld richtet sich ihrem Vortrag zufolge nach § 2 BEEG in der ab 1.1.2011 maßgeblichen Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, die nach den letzten Aktualisierungen vom 23.11.2011 (BGBl I 2298) bis zum 17.9.2012 Gültigkeit besaß.
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