Gesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 3463 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 03.09.2013, Seite 3463
- Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
- vom 29.08.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 16.05.2013 BT Bundesverfassungsgericht
- 07.06.2013 BT Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 5. bis 7. Juni)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
- Artikel 2 (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 [BGBl. I S. 1473], zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 [BGBl. I S. 3463]). - VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Erhebung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag
Im Übrigen kommt insoweit eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache deshalb nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfevereinfachungsgesetz - KJVVG vom 29.8.2013, BGBl I, S. 3463) die maßgeblichen Bestimmungen dergestalt geändert hat, dass nach der ab 3. Dezember 2013 geltenden Gesetzesfassung § 93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII vorsieht, dass Kindergeld kostenbeitragsrechtlich nicht mehr zum Einkommen gerechnet wird. - VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 ZB 14.827
Berechnung des monatlichen Durchschnittseinkommens zur Bestimmung der Höhe eines …
Rn. 13 Der Senat weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass mit der Einfügung von § 93 Abs. 4 SGB VIII durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfevereinfachungsgesetz - KJVVG - vom 29.8.2013, BGBl. I S. 3463) nunmehr mit Wirkung ab 3. Dezember 2013 auch bei nichtselbständig Erwerbstätigen eine Einkommensberechnung auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatseinkommens, das der Kostenbeitragspflichtige in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorausgeht, vorzunehmen ist (zu den damit verbundenen Problemen bei nichtselbständig Tätigen vgl. DIJuF-Rechtgutachten vom 5.9.2013 JAmt 2013, 456 ff.). - VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
Berechnung des monatlichen Durchschnittseinkommens zur Bestimmung der Höhe eines …
Rn. 13 Der Senat weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass mit der Einfügung von § 93 Abs. 4 SGB VIII durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfevereinfachungsgesetz - KJVVG - vom 29.8.2013, BGBl. I S. 3463) nunmehr mit Wirkung ab 3. Dezember 2013 auch bei nichtselbstständig Erwerbstätigen eine Einkommensberechnung auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatseinkommens, das der Kostenbeitragspflichtige in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorausgeht, vorzunehmen ist (zu den damit verbundenen Problemen bei nichtselbstständig Tätigen vgl. DIJuF-Rechtgutachten vom 5.9.2013 JAmt 2013, 456 ff.).
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