Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 518   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9555
BGBl. I 2016 S. 518 (https://dejure.org/2016,9555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 05.04.2016, Seite 518
  • Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
  • vom 31.03.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ...

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 07.10.2015   BT   Reform der Abschlussprüfung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 12.10.2015   BT   Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht
  • 23.10.2015   BT   Anhörung zur Abschlussprüferaufsicht
  • 02.11.2015   BT   Mehr Unabhängigkeit für die Aufsicht
  • 02.11.2015   BT   Lob und Tadel für neue Abschlussprüfer-Aufsicht
  • 27.11.2015   BT   Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 02.12.2015   BT   Bessere Aufsicht über Abschlussprüfer
  • 03.12.2015   BT   Aufsicht über Abschlussprüfer (in: Bundestagsbeschlüsse am 3. und 4. Dezember)
  • 11.03.2016   BT   Prüfungsergebnisse sollen aussagekräftiger werden

Amtliche Gesetzesanmerkung

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "Das AReG wurde verabschiedet" von Karl Petersen und Prof. Dr. Zwirner und Dr. Corinna Boecker, DStR 2016, 984 - 989

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 11 BV 15.1895

    Genehmigungsbedürftigkeit von Patiententransporten

    Sie ist damit Formkaufmann nach § 6 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vom 10. Mai 1897 (RGBl 1897, 219, FNA 4100-1, BGBl III), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. März 2016 (BGBl I S. 518), und ihre Geschäfte sind stets Handelsgeschäfte, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht