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   BGBl. I 2016 S. 1284   

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BGBl. I 2016 S. 1284 (https://dejure.org/2016,12875)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 08.06.2016, Seite 1284
  • Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)
  • vom 01.06.2016

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

    Er kann sich auf seine Rechte aus § 9 der Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SUV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Mai 1997 (BGBl. I S. 1134), zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 20. August 2013 (BGBl. I S. 3286) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Art. 51 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) berufen.
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 80.19

    Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten eines Berufssoldaten;

    Da die Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung für den vorliegenden Fall keine spezielle Regelung enthält, gilt für Familienheimfahrten § 18 der Verordnung über den Sonderurlaub von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie für Richterinnen und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) vom 1. Juni 2016 (BGBl I S. 1284) entsprechend.
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